BGH bestätigt Urteil wegen Ermordung einer 14-jährigen Schülerin

Zitiervorschlag
BGH bestätigt Urteil wegen Ermordung einer 14-jährigen Schülerin. beck-aktuell, 23.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174206)
Ein zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alter Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte eine 14-jährige Schülerin ermordet und war dafür zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten jetzt mit Urteil vom 22.06.2016 (Az.: 5 StR 524/15) verworfen.
Opfer nach Ende der Beziehung aufgelauert und getötet
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte die später getötete 14-Jährige im Internet kennengelernt und sie auch in ihrem Elternhaus besucht. Nachdem die Schülerin die Beziehung zum Angeklagten beendet hatte, hatte dieser sie am Folgetag auf ihrem Heimweg von der Schule in einem Waldstück überrascht und ihr unerwartet von hinten mehrfach mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihr anschließend mit zwei Messern mindestens 78 Stiche in den Oberkörper, den Hals und den Kopf versetzt, an denen die Schülerin wenig später verstorben war. Ein ebenfalls 14-jähriger Junge, der seiner Mitschülerin zu Hilfe gekommen war, wurde mit einem Messer an der Hand verletzt. Damit ist das Urteil rechtskräftig, wie die BGH-Gerichtsstelle mitteilte.
- Redaktion beck-aktuell
- BGH
- Urteil vom 22.06.2016
- 5 StR 524/15
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BGH bestätigt Urteil wegen Ermordung einer 14-jährigen Schülerin. beck-aktuell, 23.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174206)



