Lebenspartner können keinen Ehenamen führen

Zitiervorschlag
Lebenspartner können keinen Ehenamen führen. beck-aktuell, 25.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171291)
Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Möglich ist nach dem hiesigen Recht nur ein sogenannter Lebenspartnerschaftsname, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 20.07.2016 klarstellte. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Paar im Ausland eine "Ehe" schließen konnte (Az.: XII ZB 609/14).
Kläger lehnten "Lebenspartnerschaftsnamen" ab
Geklagt hatten ein Deutscher und ein Niederländer, die 2011 in den Niederlanden eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen hatten. Einen gemeinsamen Familiennamen konnten sie nach dem dortigen Recht nicht annehmen. Deshalb wählten sie dafür das deutsche Recht, machten dabei jedoch die Einschränkung: Einen "Lebenspartnerschaftsnamen" wollten sie nicht haben, "da sie verheiratet seien".
Gewünschte Namensführung auch ohne "Ehenamen" möglich
Beim BGH kamen sie damit nicht durch: Die Verfassung gebiete es nicht, dass gleichgeschlechtlichen Partnern anstelle der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch die Ehe offenstehen müsse. Außerdem ermögliche das deutsche Recht mit dem Lebenspartnerschaftsnamen die gewünschte Namensführung. In den deutschen Personaldokumenten werde auch nicht kenntlich gemacht, um welche Art von Namen es sich handele.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BGH
- Beschluss vom 20.07.2016
- XII ZB 609/14
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Lebenspartner können keinen Ehenamen führen. beck-aktuell, 25.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171291)



