BGH hebt Urteil nach Heiligabend-Bluttat auf

Zitiervorschlag
BGH hebt Urteil nach Heiligabend-Bluttat auf. beck-aktuell, 09.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185221)
Der Prozess gegen einen Mann, der Anfang 2015 wegen Totschlags an einem Geschwisterpaar aus Gütersloh an Heiligabend 2013 verurteilt worden war, muss neu aufgerollt werden. Diese Entscheidung vom 07.10.2015 hat der Bundesgerichtshof am 06.11.2015 veröffentlicht. Das "Westfalen-Blatt" hatte zuerst darüber berichtet und bereits am 05.11.2015 einen der beiden Verteidiger zitiert.
Fall wegen mangelhafter Beweiswürdigung neu zu verhandeln
Laut Beschluss hat der BGH das Urteil des Landgerichts Bielefeld zu 14 Jahren Haftstrafe aufgehoben und die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der BGH äußerte an der Beweiswürdigung des Landgerichts "durchgreifende rechtliche Bedenken". Das LG habe belastende und entlastende Umstände nicht in einer "Gesamtschau" bewertet. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und nach dem Urteil Revision eingelegt.
Motiv und Tathergang blieben in Indizienprozess unklar
Nach einem langwierigen Indizienprozess hatte die Kammer den heute 30 Jahre alten Angeklagten schuldig gesprochen. Das Gericht zweifelte bei seiner Entscheidung nicht daran, dass der Mann an Heiligabend 2013 in einer Gütersloher Villa eine 74 Jahre alte Ärztin und ihren drei Jahre älteren Bruder erstochen hat. Die Richter stützten sich vor allem auf DNA-Spuren am Tatort. Motiv und Tathergang blieben im Unklaren.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BGH
- Keine Angabe vom 07.10.2015
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