Gewerkschaft kann Lufthansa-Streik fortsetzen

Zitiervorschlag
Gewerkschaft kann Lufthansa-Streik fortsetzen. beck-aktuell, 11.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185056)
Die Lufthansa wird vorerst weiterhin Flüge streichen müssen. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies den Antrag des Unternehmens zurück, den seit dem 06.11.2015 laufenden Streik der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo in Frankfurt und München zu stoppen. Die Gewerkschaft ruft zu einem verschärften Arbeitskampf vom 11.11.2015 bis 13.11.2015 auf. Es wird damit gerechnet, dass die Airline sich vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt gegen die Darmstädter Entscheidung wehren will.
ArbG hält Streikziel für hinreichend bestimmt
Die Lufthansa strich schon vor der Entscheidung für den 11.11.2015 930 Flüge an den Flughäfen Frankfurt am Main, München und Düsseldorf. Von den Annullierungen sind insgesamt fast 100.000 Kunden betroffen, wie das Unternehmen am 10.11.2015 mitteilte. Das ArbG Darmstadt hatte in der Nacht zum 11.11.2015 argumentiert, die Gewerkschaft habe das Streikziel hinreichend bestimmt. Das Unternehmen hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf eingereicht.
Verhandlungen vorerst gescheitert
Die Flugbegleiter hatten angekündigt, dass bis zum angekündigten Ende zum Betriebsschluss am 13.11.2015 vom 11.11.2015 an alle Lang- und Mittelstreckenflüge bestreikt werden. Aufgerufen sind die Flugbegleiter an allen drei Crew-Standorten Frankfurt am Main, München und Düsseldorf. Das ArbG Darmstadt hatte zunächst versucht, beide Seiten wieder an den Verhandlungstisch zu bringen. Allerdings war Richter Rainer Lösch mit dem Vorschlag gescheitert, sich auf ein Spitzengespräch mit einem sofortigen Stopp des Streiks zu einigen.
ArbG Düsseldorf hatte Arbeitskampf für rechtswidrig erklärt
Anders als das ArbG Darmstadt hatte das ArbG Düsseldorf den Arbeitskampf am 10.11.2015 für rechtswidrig erklärt. Die Gewerkschaft habe ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert. Auch hier hatte die Lufthansa eine einstweilige Verfügung eingereicht. Die Entscheidung bezog sich aber nur auf den 10.11.2015 und den Standort Düsseldorf.
Weitere Entscheidung steht noch aus
Lufthansa legte nach der Entscheidung in Düsseldorf noch einmal nach und wollte den Streik des Kabinenpersonals auch für die nächsten Tage vom ArbG verbieten lassen. Wie das Gericht mitteilte, reichte die Airline einen weiteren Antrag auf eine einstweilige Verfügung nach, der sich auf die Streikdrohung bis einschließlich 13.11.2015 bezieht. Verhandelt werden soll darüber am 11.11.2015 um 14 Uhr.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- ArbG Darmstadt
- Beschluss vom 11.11.2015
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Gewerkschaft kann Lufthansa-Streik fortsetzen. beck-aktuell, 11.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185056)



