13.000 Euro Strafe nach Versand von Schweineaugen

Zitiervorschlag
13.000 Euro Strafe nach Versand von Schweineaugen. beck-aktuell, 07.10.2026 (abgerufen am: 08.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207206)
Ein Mann wollte bei Tesla arbeiten. Aber der US-Autobauer lehnte ihn ab. Der Verschmähte rächte sich auf übelriechende Weise und drohte mit Terroranschlägen, auch Ex-Verkehrsminister Wissing war betroffen. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.
Alles andere als professionell hat ein Mann auf die Absage seiner Bewerbung beim US-Elektroautobauer Tesla reagiert: Nach der Ablehnung kündigte er unter anderem Sprengstoffanschläge auf die Großfabrik des Konzerns in Brandenburg an – und verschickte Schweineaugen an Tesla-Mitarbeiter. Das kommt den 41-Jährigen nun teuer zu stehen. Bereits im Juli hat das AG Tuttlingen per Strafbefehl eine Geldstrafe von 13.000 Euro verhängt. Dagegen legte er Einspruch ein. Diesen hat das AG bei der erneuten Verhandlung am Dienstagmorgen abgelehnt, wie eine Sprecherin mitteilte.
Der Mann aus Tuttlingen hatte sich laut Gericht im Jahr 2022 bei mehreren Personalverantwortlichen des Autobauers beworben und eine Absage bekommen. Daraufhin schickte er dem Personalverantwortlichen ein kritisches Schreiben mit der gefälschten Unterschrift von Elon Musk, dem Vorstandsvorsitzenden der Tesla-Muttergesellschaft. Zudem kündigte er unter anderem bei der Polizei mehrfach Terror- und Bombenanschläge auf die Standorte von Tesla an. Unter anderem musste der damalige Bundesverkehrsminister Volker Wissing in Sicherheit gebracht werden, der die Gigafactory Berlin-Brandenburg an einem der betreffenden Tage besuchte.
Verweste Schweineaugen verschickt
Besonders unappetitlich: An Tesla-Mitarbeiter in höheren Positionen und an verschiedene Tesla-Niederlassungen sowie mehrere weitere Adressaten verschickte er per Post Schweineaugen. Die Augen kamen mitunter verwest an und stanken laut Gericht deshalb stark. Woher er die Augen hatte, ist nicht bekannt.
Weil bei der Hauptverhandlung im Juli nur sein Anwalt erschien, erließ das AG einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je 50 Euro (insgesamt 13.000 Euro) gegen den Angeklagten. Der Mann legte Einspruch ein. Bei der Verhandlung am vergangenen Dienstag kam er jedoch wieder nicht, woraufhin das Gericht den Einspruch verwarf.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- dpa
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13.000 Euro Strafe nach Versand von Schweineaugen. beck-aktuell, 07.10.2026 (abgerufen am: 08.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207206)



