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England

14-Jährige erstreitet Recht auf Kältekonservierung

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Ein unheilbar krankes 14-jähriges Mädchen hat vor einem britischen Gericht das Recht erstritten, ihren Körper nach ihrem Tod einfrieren zu lassen – in der vagen Hoffnung auf spätere Wiederbelebung und Heilung. Das inzwischen an den Folgen ihrer Krebserkrankung gestorbene Mädchen hatte den High Court angerufen, weil sich die geschiedenen Eltern uneins waren: Die Mutter war für die Kältekonservierung, der Vater anfangs dagegen. Das Gericht kam kurz vor dem Tod des Mädchens Mitte Oktober 2016 zu dem Schluss, dass die Mutter über die Konservierung entscheiden solle.

BBC spricht von "historischer juristischer Ausandersetzung"

"Die Mutter ist am besten in der Lage, diese ungewöhnliche und schwierige Lage zu meistern", heißt es in dem am 18.11.2016 veröffentlichten Urteil. Die Leiche des Mädchen sei kurz nach dem Tod zur Kältekonservierung in die USA gebracht worden, berichtete BBC – der Sender sprach von einer "historischen juristischen Ausandersetzung". Die Entscheidung durfte erst jetzt öffentlich werden – einen Monat nach dem Tod der 14-Jährigen.

Richter: Keine Entscheidung für oder gegen Kältekonservierung

"Ich möchte leben (...), und ich denke, dass es in Zukunft eine Heilung meines Krebses geben wird und sie mich aufwecken werden", appellierte die 14-Jährige nach Angaben des Gerichts in einem Brief. Die als Kryonik bekannte Methode der Kältekonservierung gebe ihr eine Chance zum Weiterleben – "und wenn dies in Hunderten von Jahren ist". Der vorsitzende Richter Peter Jackson betonte ausdrücklich, dass es bei dem Urteil im Kern um einen Familienstreit und nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Kältekonservierung gehe.

Wissenschaftliche Gültigkeit der Kryonik-Konservierung offen gelassen

Der Richter ließ offen, "ob die Kryonik-Konservierung wissenschaftlich gültig ist oder nicht". Die Körpertemperatur wird dabei auf minus 130 Grad heruntergefahren. Nach Angaben des Gerichts wird die bereits seit den 1960er Jahren bekannte Methode ausschließlich in den USA und in Russland angewendet. Die Kosten betrügen rund 43.000 Euro. Sie seien von den Eltern der Mutter aufgebracht worden, so das Urteil. Es ist allerdings völlig unberechenbar, ob und wie die Eingefrorenen irgendwann wiederbelebt werden können.