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Automatisiertes Fahren

Bundeskabinett beschließt Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2016 den Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr beschlossen. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Ziel sei es, Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme zu schaffen. Die Systeme müssten den technischen Regelungen der UNECE entsprechen oder so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer übersteuert beziehungsweise abgeschaltet werden können.

Neuregelung bringt automatisiertes Fahren voran

"Mit unserem Gesetzentwurf machen wir den Weg frei, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbstständig übernehmen können. In einem nächsten Schritt setzen wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot", erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Auf internationaler Ebene setze sich das Ministerium bereits für weitere Änderungen des Wiener Übereinkommens ein. So soll die Begriffsbestimmung des "Fahrers" so erweitert werden, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden.