Fiat in Luxemburg und Starbucks in den Niederlanden müssen illegale Steuervorteile zurückzahlen

Zitiervorschlag
Fiat in Luxemburg und Starbucks in den Niederlanden müssen illegale Steuervorteile zurückzahlen. beck-aktuell, 22.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186016)
Der Fiat-Tochter Finance and Trade in Luxemburg und der Kaffeerösterei Starbucks in den Niederlanden wurden illegale Steuervorteile von jeweils 20 bis 30 Millionen Euro gewährt, die sie nun zurückzahlen müssen. Dies hat die Europäische Kommission entschieden, wie sie am 21.10.2015 mitteilte. Die Steuerlast der beiden Unternehmen sei durch Steuervorbescheide rechtswidrig künstlich verringert worden.
EU-Kommission: Selektive Steuervorteile gewährt
Laut Kommission wurden Fiat Finance and Trade, der Finanzierungsgesellschaft von Fiat in Luxemburg und der Kaffeerösterei der Starbucks-Gruppe in den Niederlanden selektive Steuervorteile gewährt. In beiden Fällen sei die Steuerlast der Unternehmen durch Steuervorbescheide der nationalen Steuerbehörden künstlich verringert worden. In den Bescheiden seien für die Ermittlung der steuerpflichtigen Unternehmensgewinne künstliche und komplexe Methoden genehmigt worden, die dazu führten, dass die zu versteuernden Gewinne zu niedrig angesetzt wurden.
Fiat-Tochter konnte Eigenkapital künstlich nach unten korrigieren
Der Fall der Fiat-Tochter betraf einen Steuervorbescheid von 2012. Das Unternehmen habe sein Eigenkapital künstlich so nach unten korrigieren können, dass es wesentlich geringer ausfiel als das tatsächliche Eigenkapital des Unternehmens. Zudem habe die für steuerliche Zwecke geschätzte Vergütung für dieses bereits viel zu niedrig angesetzte Kapital weit unter den marktüblichen Sätzen gelegen. Die in Luxemburg versteuerten Gewinne von Fiat Finance and Trade wären 20 Mal höher gewesen, wenn sein Kapital und seine Vergütung auf der Grundlage der Marktbedingungen geschätzt worden wären, so die Kommission.
Starbucks Manufacturing zahlte überhöhte Lizenzgebühren an Schwester-Unternehmen
Im Fall von Starbucks ging es um einen Steuervorbescheid von 2008. Die Steuergrundlage von Starbucks Manufacturing EMEA BV sei künstlich dadurch verringert worden, dass die Kaffeerösterei Alki, einem im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen der Starbucks-Gruppe, sehr hohe – nicht marktangemessene – Lizenzgebühren für das Know-how zahlte. Außerdem habe sie der in der Schweiz ansässigen Starbucks Coffee Handel SARL einen stark überhöhten Preis für grüne Kaffeebohnen bezahlt. Mit der Lizenzgebühr werde ein großer Teil der Gewinne auf Alki verlagert, das weder im Vereinigten Königreich noch in den Niederlanden Körperschaftsteuer entrichten muss, so die Kommission.
Genaue Rückforderungsbeträge nach Vorgaben der Kommission zu berechnen
Die Kommission hat angeordnet, dass Luxemburg und die Niederlande die illegalen Steuervorteile von Fiat und Starbucks zurückfordern müssen. Die genauen Rückforderungsbeträge müssen von der luxemburgischen und der niederländischen Steuerverwaltung auf der Grundlage der in den Kommissionsbeschlüssen festgelegten Methode ermittelt werden.
- Redaktion beck-aktuell
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Fiat in Luxemburg und Starbucks in den Niederlanden müssen illegale Steuervorteile zurückzahlen. beck-aktuell, 22.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186016)



