EU-Kommissarin will rechtswidrige Beihilfe an Stromversorger EDF von Frankreich zurückfordern

Zitiervorschlag
EU-Kommissarin will rechtswidrige Beihilfe an Stromversorger EDF von Frankreich zurückfordern. beck-aktuell, 23.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190266)
Um das Hochspannungsnetz für die allgemeine Stromversorgung in Frankreich zu erneuern, hatte Frankreichs wichtigster Stromversorger EDF zwischen 1987 und 1996 Rückstellungen gebildet. Zwar stuften die französischen Behörden die Rückstellungen damals als Kapitalerhöhung ein, erhoben darauf aber nicht die entsprechende Körperschaftsteuer. Die Europäische Kommission sieht darin eine unrechtmäßige staatliche Beihilfe und hat deshalb von Frankreich eine Rückforderung in Höhe von 1,37 Milliarden Euro gefordert, wie die Kommission am 22.07.2015 verlauten ließ.
Unrechtmäßiger Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern
Als 1997 bestimmte Rückstellungen des Unternehmens als Kapitalzuführung eingestuft wurden, habe Frankreich nicht die gesamte Körperschaftsteuer erhoben, die EDF hätte entrichten müssen. Diese Steuerbefreiung habe EDF einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber den anderen Marktteilnehmern verschafft und den Wettbewerb verfälscht, argumentierte die Brüsseler Behörde. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Jedes im Binnenmarkt tätige Unternehmen – ob öffentlich oder privat, groß oder klein – muss Körperschaftsteuer in der korrekten Höhe entrichten.“
Frühere Kommissionsentscheidung vom EuGH gekippt
Bereits 2003 hatte die EU-Kommission von Frankreich eine Rückforderung der Beihilfe verlangt. Das hatte der EuGH 2012 aber für nichtig erklärt, da die Kommission nicht geprüft hatte, ob wirtschaftliche Gründe die Beihilfe gerechtfertigt hatten. 2013 nahm die Kommission das Verfahren wieder auf, um nach den von den Gerichten der Europäischen Union aufgestellten Kriterien zu prüfen, ob Frankreich den Steuereinbußen aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen zugestimmt hatte, die ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber unter vergleichbaren Umständen ebenfalls in Bezug auf EDF angestellt hätte. Die Kommission gelangte dabei zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall war, da damals bei einer realistischen Einschätzung der Lage von einer zu geringen Rentabilität einer solchen Investition auszugehen war. Daher könne die der EDF eingeräumte Steuerbefreiung nicht mit einer aus wirtschaftlichen Gründen getätigten Investition gleichgesetzt werden, so die Kommission.- Redaktion beck-aktuell
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EU-Kommissarin will rechtswidrige Beihilfe an Stromversorger EDF von Frankreich zurückfordern. beck-aktuell, 23.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190266)



