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Elektromobilität

Bundesrat stimmt Ladesäulenverordnung mit Maßgaben zu

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Der Bundesrat hat der Ladesäulenverordnung (BR-Drs. 507/15), mit der die Bundesregierung die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladesäulen ausbauen will, am 26.02.2016 mit Maßgaben zugestimmt. Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung nicht nur für mehr öffentlich zugängliche Ladesäulen sorgen, sondern auch einen einheitlichen Standard für die Anschluss-Stecker an den Ladepunkten einführen.

Für Anschluss-Stecker soll künftig einheitlicher Standard gelten

Elektrofahrzeuge sollen dadurch künftig an wechselnden Ladesäulen Strom "tanken" können. Die Verordnung beinhaltet darüber hinaus Regelungen zur technischen Sicherheit der Anlagen. Den Aufbau, die Außerbetriebnahme und die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen regelmäßig der Bundesnetzagentur nachweisen.

Bundesrat fordert weitere Standards

Um eine Investitionszurückhaltung der Märkte zu vermeiden, beschloss die Länderkammer, ein verbindliches Datum für eine Folgeverordnung in die Ladesäulenverordnung aufzunehmen. Diese soll weitergehende Standards normieren (BR-Drs. 507/15 (B)). Außerdem fasste der Bundesrat eine Entschließung. In dieser erkennt er die vorgelegte Verordnung als einen wichtigen ersten Schritt für einen erfolgreichen Ausbau der Elektromobilität an. Die darin enthaltenen Bestimmungen sollten aber unverzüglich durch Regelungen zu weiteren Standards ergänzt werden.