Bundesregierung über Äußerungen zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Türkei besorgt

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Bundesregierung über Äußerungen zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Türkei besorgt. beck-aktuell, 19.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172951)
Die Bundesregierung ist besorgt über befürwortende Stimmen zur Einführung der Todesstrafe in der Türkei. Deutschland und die EU lehnten die Todesstrafe kategorisch ab, betonte Regierungssprecher Steffen Seibert am 18.07.2016 in einer Regierungspressekonferenz. Er bekräftigte aber auch, dass die Bundesregierung den Versuch von Teilen des Militärs, die gewählte Regierung zu stürzen, scharf verurteile.
Bundesregierung: Einführung der Todesstrafe bedeutet Ende der Beitrittsverhandlungen
"Wir wollen jetzt abwarten, wie die innertürkische Diskussion dazu verläuft" , erklärte der Regierungsprecher. Er verwies auf die klare Haltung Deutschlands und der EU zur Todesstrafe: "Ein Land, das die Todesstrafe hat, kann nicht Mitglied der Europäischen Union sein", sagte Seibert. Die Einführung der Todesstrafe in der Türkei würde folglich das Ende der Beitrittsverhandlungen bedeuten. Seibert erinnerte an das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Türkei unterschrieben und ratifiziert habe. Damit habe sich das Land dazu verpflichtet, die Todesstrafe abzuschaffen.
Bundesregierung verurteilt Putschversuch
Der Regierungssprecher unterstrich aber, dass das EU-Türkei-Abkommen getrennt von den Ereignissen vom Wochenende zu sehen sei. Bei dem Putschversuch in der Nacht auf Samstag sollen mindestens 265 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 1.400 verletzt worden sein. Die türkische Regierung reagierte auf den Umsturzversuch mit der Festnahme von rund 6.000 Menschen und der Absetzung Tausender Richter. "Wir stehen für die Grundprinzipien der Demokratie ein, und wir stehen an der Seite derer, die diese Grundprinzipien in der Türkei verteidigen - in Regierung wie in Opposition", erklärte Seibert mit Blick auf den Putschversuch.
Rechtsstaat muss sich beweisen
Die Kanzlerin habe schon am Samstag gesagt, dass sich der Rechtsstaat gerade im Umgang mit den Verantwortlichen für diese tragischen Ereignisse beweisen sollte, so Seibert weiter. "Wir haben in den ersten Stunden nach dem Scheitern des Putsches abstoßende Szenen der Willkür und der Rache an Soldaten auf offener Straße gesehen, so etwas darf nicht hingenommen werden." Es werfe schwerwiegende Fragen auf, wenn schon am Tag nach einem Putschversuch 2.500 Richter ihrer Posten enthoben würden. "Jeder versteht, dass der türkische Staat, die türkische Justiz gegen die Verantwortlichen des Putschversuches vorgehen müssen. Dabei ist jedoch die Rechtsstaatlichkeit und das heißt ist immer auch die Verhältnismäßigkeit zu wahren", sagte der Regierungssprecher.
Erdogan bekräftigt unterdessen Überlegungen zu Todesstrafe
Ungeachtet aller Mahnungen aus Europa ist Erdogan offenbar weiter bereit, in seinem Land die Todesstrafe wieder einzuführen. Dies betonte er in der Nacht zum 19.07.2016 in einer Rede vor Anhängern in Istanbul sowie im Gespräch mit CNN. Voraussetzung sei ein verfassungsändernder Beschluss des Parlamentes, sagte Erdogan in seinem ersten Interview nach dem gescheiterten Militärputsch dem US-Nachrichtensender CNN. "Wenn sie (die Parteien) bereit sind, das zu diskutieren, dann werde ich als Präsident jede Entscheidung des Parlamentes billigen." In seiner Rede in Istanbul bekräftigte er seine Bereitschaft zur Wiedereinführung der Todesstrafe. Deren Abschaffung im Jahr 2004 sei kein Hindernis. "So wie diese Unterschriften getätigt worden sind, können sie auch zurückgenommen werden. Es reicht, dass unser Parlament das entscheidet. Es sind keine Gesetze, die man nicht verändern kann."
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundesregierung über Äußerungen zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Türkei besorgt. beck-aktuell, 19.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172951)



