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Bundesrat stimmt für Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Vergessene Anrechte

Grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung will die Finanzverwaltung künftig mit einem automatischen Informationsaustausch über Konten zwischen mehreren Staaten begegnen. Der Bundesrat stimmte dem entsprechenden Gesetz in seiner Sitzung vom 18.12.2015 zu.

Anpassung an internationale Standards

Das Gesetz überführe den von der OECD entwickelten Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in das deutsche Recht, erläutert die Länderkammer. Damit seien die ausgetauschten Daten eindeutig einem Steuerpflichtigen zuzuordnen und die Finanzbehörden könnten sie in einem Besteuerungsverfahren verwenden. Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und trete größtenteils am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.