Bundesrat stimmt für Erhöhung der Meister-BAföG-Sätze

Zitiervorschlag
Bundesrat stimmt für Erhöhung der Meister-BAföG-Sätze. beck-aktuell, 21.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178871)
Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie die staatlichen Zuschüsse werden beim sogenannten Meister-BAföG deutlich steigen. Dem entsprechenden Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - BR-Drs. 97/16) hat der Bundesrat am 18.03.2016 zugestimmt (BR-Drs. 97/16 (B)). Ab 01.08.2016 sind folgende Erhöhungen der maximalen Unterhaltsbeiträge im AFBG vorgesehen: für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro/Monat, für Alleinerziehende von 907 Euro auf 1.003 Euro/Monat, für Verheiratete mit einem Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat und für Verheiratete mit zwei Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat.
Prüfbitte des Bundesrates umgesetzt
Mit dem AFBG werden Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Teilnehmer. Mit der Erhöhung des Zuschussanteils auf 50% setzt das Gesetz eine Prüfbitte des Bundesrates um. Insgesamt 245 Millionen Euro zusätzlich sollen in den nächsten vier Jahren eingesetzt werden. Neu ist zudem, dass künftig auch Bachelorabsolventen gefördert werden, wenn sie ihren Meister machen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet und soll am 01.08.2016 in Kraft treten.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat stimmt für Erhöhung der Meister-BAföG-Sätze. beck-aktuell, 21.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178871)



