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Bundesrat für mehr Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen EU und USA

Klageindustrie

Der Bundesrat setzt sich in seiner Plenarsitzung am 22.04.2016 für einen hohen Datenschutzstandard beim Transfer persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke zwischen der EU und den USA ein. Die Länderkammer hält es für erforderlich, bei den Verhandlungen zum sogenannten Umbrella Agreement europäische Datenschutzstandards zugrunde zu legen.

Recht der informationellen Selbstbestimmung berücksichtigen

Insbesondere weist der Bundesrat in seiner Entschließung auf die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hin. Die Datenübermittlung sei zudem auf polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu begrenzen – eine weitere Nutzung müsse ausgeschlossen werden, schreibt die Länderkammer an die Bundesregierung, die sich in der letzten Aprilwoche 2016 mit dem Thema befassen will.

Keine Übermittlung bei drohender Todesstrafe

Drohe die Todesstrafe, dürften keine Daten übermittelt werden, heißt es in der Entschließung weiter. Außerdem müssten die Rechte auf Zugang, Berichtigung und Löschung der Daten effektiv ausgestaltet werden. Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, sich für eine Aufnahme dieser Eckpunkte in das Abkommen einzusetzen.

Rahmenübereinkommen von 2010 nicht hinreichend berücksichtigt

Bereits im Jahr 2010 fasste der Bundesrat eine Entschließung zu dem Rahmenübereinkommen (BR-Drs 741/10 (B)). Nach Ansicht der Länderkammer wurde sie bislang nicht hinreichend berücksichtigt.