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Bundesrat fordert Rehabilitierung und Entschädigung strafrechtlich verfolgter homosexueller Menschen

Orte des Rechts

Der Bundesrat setzt sich für die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen ein, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen strafrechtlich verurteilt wurden. Mit einer am 10.07.2015 gefassten Entschließung (BR-Drs. 189/15 (B)) fordert er die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten nach den jeweiligen Strafgesetzbüchern Verurteilten vorsieht.

Bisherige Maßnahmen aus Sicht der Länder unzureichend

Zur Begründung führen die Länder aus, dass die in Deutschland bisher getroffenen Maßnahmen den Anforderungen an eine angemessene Rehabilitation nicht genügen. Es bedürfe einer gesetzlichen Regelung zur Rehabilitierung und Entschädigung. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass er die Bundesregierung bereits im Oktober 2012 mit einer Entschließung (BR-Drs. 241/12 (B)) aufgefordert habe, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung vorzuschlagen. Da dies bislang nicht geschehen sei, konkretisiere er nunmehr seine Forderung. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.