Studierende brauchen besseren Schutz vor sexueller Belästigung

Zitiervorschlag
Studierende brauchen besseren Schutz vor sexueller Belästigung. beck-aktuell, 12.08.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189341)
Studierende sind nur unzureichend vor sexueller Belästigung geschützt. Zu diesem Ergebnis kommt eine im August 2015 veröffentlichte Rechtsexpertise im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. "Anders als für Beschäftigte gibt es für Studierende keine eindeutigen und transparenten Regelungen", kritisierte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders. Sie fordert unter anderem die Einführung eindeutiger Beschwerdeverfahren sowie die Verankerung eines Diskriminierungsverbots in allen Landeshochschulgesetzen, das sexuelle Belästigung ausdrücklich als Bestandteil umfasst.
Schutz vor sexueller Belästigung nach AGG erfasst nur Bereich des Arbeitslebens
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist der Schutz vor sexueller Belästigung ausdrücklich geregelt. Nach § 3 Absatz 4 AGG stellt sexuelle Belästigung eine verbotene Diskriminierung dar. Dies gilt allerdings nur im Bereich des Arbeitslebens, also in diesem Fall für Beschäftigte der Hochschulen, nicht aber für die Studierenden.
Lüders: Niedrigschwellige und transparente Beschwerdeverfahren erforderlich
"Das ist eine Schutzlücke, die geschlossen werden muss", kritisierte Lüders. Sie fordert die Hochschulen auf, niedrigschwellige und transparente Beschwerdeverfahren festzulegen, für deren Umsetzung qualifizierte Mitarbeitende, wie beispielsweise Gleichstellungsbeauftragte, zuständig sein sollten. "Erhebungen zeigen, dass viele Studierende überhaupt nicht wissen, auf wen sie im Fall einer sexuellen Belästigung zugehen können", bemängelte sie.
Lüders fordert Festlegung klarer Sanktionen
Die Autorinnen der Expertise hätten unter anderem festgestellt, dass es bisher kaum Hochschulen gibt, die eigene Richtlinien zum Verbot sexueller Belästigung zwischen Studierenden erlassen haben. "Diese sind aber notwendig, um klarzustellen: Sexuelle Belästigung wird weder geduldet noch bagatellisiert", sagte Lüders. Die Richtlinien müssten auch klare Sanktionen auflisten, je nachdem, ob Täter Beschäftigte, Studierende oder Dritte seien. Sie schloss sich der Empfehlung der Expertise an, in den Hochschulgesetzen der Länder ein ausdrückliches Verbot sexueller Belästigung zu verankern. Die Landesgesetzgeber könnten darüber hinaus die Hochschulen zur Ausarbeitung oder zum Erlass klarer Richtlinien gegen sexuelle Belästigung ausdrücklich verpflichten.
Mehr als jede zweite Studentin betroffen
Nach einer EU-weiten Studie sei bereits mehr als jede zweite Studentin in Deutschland (54,7% der Studentinnen) während der Zeit des Studiums sexuell belästigt worden. Ein Drittel der Übergriffe sei aus dem Umfeld der Hochschule gekommen.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Studierende brauchen besseren Schutz vor sexueller Belästigung. beck-aktuell, 12.08.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189341)



