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OVG Münster

Hindu-Tempelverein Hamm kann auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts hoffen

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Deutschlands wichtigster Hindu-Tempelverein in Hamm kann im Streit um die rechtliche Gleichstellung mit den großen christlichen Kirchen Hoffnung schöpfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Verfahren am 19.08.2016 zwar vertagt, machte aber deutlich, dass die Glaubensgemeinschaft die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich erfülle.

OVG sieht zentrale Anerkennungsvoraussetzungen als erfüllt an

In der Verhandlung hegten die Richter keine Zweifel, dass die Mitglieder rechtstreu seien und dass ihre Gemeinschaft Bestand haben werde - dies sind die zentralen Voraussetzungen für einen Körperschaftsstatus. Schließlich sei ihr Tempel wichtiges Heiligtum für Pilger aus ganz Europa. Bei alledem beziehe man sich auf eine Religion mit jahrtausendealten Wurzeln. Bei der Bewertung der Organisationsstrukturen dürfe man zudem nicht dieselben strikten Regeln anwenden, wie man es im deutschen Vereinsrecht gewohnt sei, sagte die Vorsitzende Richterin Ricarda Brandts.

Verein einer der wichtigsten Repräsentanten des Hinduismus in Europa

Der Trägerverein des Hindu-Tempels im westfälischen Hamm mit mehr als 5.000 Mitgliedern gilt als einer der wichtigsten Repräsentanten dieses Glaubens in Europa. Um die gleichen Rechte wie die großen Kirchen zu bekommen, hatte er einen Antrag auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen lehnt dies ab.

Nordrhein-Westfalen bezweifelt dauerhaften Bestand des Vereins

Das Land will die Hürden für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft hoch halten und machte Zweifel an der Langlebigkeit des Vereins geltend. So seien Mitgliedslisten lückenhaft. Vieles, etwa die Nachfolgeregelung für das Oberhaupt, bleibe undurchsichtig. Nun soll der Verein weitere Unterlagen zu seinen Finanzen und Entscheidungsstrukturen nachreichen.

Körperschaftsstatus bringt Privilegien

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wäre der Verein formal der katholischen und evangelischen Kirche, aber auch kleineren Freikirchen gleichgestellt und hätte unter anderem Steuervorteile. Vor allem aber wolle man anderen Religionen auf Augenhöhe begegnen, so der Anwalt des Tempelvereins.

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