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BAföG-Reform zur Schließung von Förderlücken tritt in Kraft

Orte des Rechts

Ab August 2015 gelten für Studenten verschiedene Verbesserungen im BAföG. "Mit unserer BAföG-Novelle haben wir die Ausbildungsförderung weiter an die Realitäten im Studium angepasst und schließen jetzt bisherige Förderlücken", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU). Bislang erhielten Studierende maximal 360 Euro monatlich als Überbrückung, wenn ihr Erstantrag nicht rechtzeitig bearbeitet wurde. Jetzt orientiert sich dieser Abschlag ausschließlich an der Höhe der voraussichtlichen BAföG-Zahlung und damit am konkreten Bedarf der Studierenden.

Übergang zum Masterstudium soll erleichtert werden

Außerdem werde ab August die Förderung während des Übergangs zwischen Bachelor- und Masterstudium erleichtert, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. So könne, wer ein Masterstudium aufnehmen will, bereits von dem Zeitpunkt an mit Förderung rechnen, ab dem er für den Master vorläufig zugelassen ist – etwa weil der Bachelorabschluss noch aussteht. Die endgültige Zulassung müsse dann innerhalb eines Jahres nachgereicht werden. Künftig könne man zudem vorab klären lassen, ob für ein geplantes Masterstudium überhaupt BAföG bezogen werden könnte. Zugleich würden bestimmte zusätzliche Nachweise zur Studienleistung bei frühen Zwischenprüfungen wegfallen.

Finanzierungsverantwortung seit 2015 beim Bund

Bereits seit Beginn dieses Jahres ist eine weitreichende Änderung aus dem 25. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft: Der Bund finanziert die Ausbildungsförderung nun alleine und entlastet die Länder damit dauerhaft jedes Jahr um rund 1,2 Milliarden Euro. Dadurch würden bei den Ländern finanzielle Spielräume entstehen, die diese insbesondere zugunsten ihrer Hochschulen nutzen sollen, erläuterte das Ministerium. Im Sommer 2016 soll mit der Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze um 7% und weiteren Verbesserungen der nächste Schritt der BAföG-Reform umgesetzt werden.