Mülltrennung

Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann: Mülltrennung. beck-aktuell, 28.04.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197146)
Keine Frage, Mülltrennung ist gar nicht so einfach, Feuerwehreinsätze können ganz schön ins Geld gehen und häufig kommt eins zum anderen. Und was hat das jetzt miteinander zu tun? Das VG Gießen löst auf (Urt. v. 14.1.2026 – 2 K 1652/22.GI).
Der Kläger in dem Fall war von seiner Wohnsitzgemeinde für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Höhe von knapp 1.700 EUR zur Kasse gebeten worden. Diese war kurz vor Weihnachten 2022 ausgerückt, nachdem erst die klägerische Biotonne, dann eine hölzerne Gartenhütte, ein gut gefülltes Brennholzlager sowie die nachbarliche Thuja-Hecke auf einer Länge von drei Meter in Flammen aufgegangen war. Befeuert wurde der Brand außerdem durch eine an der Gartenhütte befindliche Gasflasche, die aufgrund der großen Hitzeentwicklung zwar nicht explodierte, aber Druck abließ, was dem Brand zusätzlichen Auftrieb gab. Die Ermittlung der Brandursache gestaltete sich schwierig, doch aufgrund der Brandentwicklung lief irgendwann alles auf eine ganz bestimmte Biotonne hinaus, nämlich die des Klägers. Nun mag sich der brandtechnische Laie fragen, wie sich mithilfe des vielfach feuchten Inhalts einer Biotonne ein mittleres Flammeninferno bewerkstelligen lässt. Diese Frage beantwortete sich im konkreten Fall relativ einfach. Denn neben den üblichen Küchen- sowie anderen organischen Abfällen entsorgte der Kläger schon seit Jahren Kaminasche in eben jener Tonne. Und dabei sei natürlich noch nie was passiert. Wie auch? Schließlich überlasse er dabei nichts dem Zufall, wie er den Ermittlern treuherzig versicherte: So werde die Kaminasche bevor sie in die Komposttonne wandert, ausgiebig auf ihre Betriebstemperatur hin befühlt. Ob das auch an jenem 22.12. erfolgt sei, könne er zwar nicht mehr sicher sagen, Stichwort Vorweihnachtsstress. Aber es war ganz sicher die Asche vom Vor-Vortag, die er da in die Biotonne gekippt habe. Und in der soll noch was vor sich hingeglimmt haben? Unbedingt, meinte das VG Gießen, und gab noch etwas Nachhilfe in Sachen Brandprävention. Schließlich können Glutreste, wenn’s schlecht läuft, auch nach zwei Tagen nochmals aufflammen und das nächste Inferno auslösen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt Asche deshalb 72 Stunden, was Pi mal Daumen drei Tagen entspricht, in einem – wohlgemerkt – verschlossenen Metallbehälter auskühlen und entsorgt sie dann in der Restmüll-, nicht Biotonne. Und wenn die dann auch noch einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gaskartuschen, Zapfsäulen, allem Holzigen und anderen leicht brennbaren Gegenständen wahrt, dann sollte man gegen kostspielige Brandbekämpfungsmaßnahmen einigermaßen gewappnet sein (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2026, 81).
Dieser Text stammt aus Heft 18/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Dr. Monika Spiekermann: Mülltrennung. beck-aktuell, 28.04.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197146)



