Unternehmensinteresse(n)

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Stefan Freund: Unternehmensinteresse(n). beck-aktuell, 04.11.2026 (abgerufen am: 04.11.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/209071)
Rettung für Audi oder PR-Desaster? Die angekündigte US-Investition von Audi und der Auftritt ihres Chefs im US-Wahlkampf werfen nach Ansicht von Stefan Freund auch vielfältige unternehmensrechtliche Fragen auf, die näher untersucht werden müssten.
Der Begriff des Unternehmensinteresses hat sich im Laufe der Jahrzehnte in Richtung auf eine interessenplurale Zielkonzeption entwickelt (Stakeholder-Ansatz wie im DCGK beschrieben). Er wird aktuell durch den Auftritt des Audi-Chefs Gernot Döllner bei einer Wahlkampfveranstaltung von US-Präsident Donald Trump grell beleuchtet. Döllner hat dabei eine Investition in ein Werk in den USA im Volumen von 4,2 Mrd. USD und die Schaffung von rund 4.500 Arbeitsplätzen angekündigt. Der Auftritt schlägt hohe Wellen. Die Außenwirkung ist aktuell verheerend. Kritik kommt insbesondere aus der Politik, von den Gewerkschaften, aus dem Betriebsrat und von den Wirtschaftsverbänden. Allerdings melden sich zunehmend auch differenzierende Stimmen. Das hat seine Gründe in dem unter dem Blickwinkel des Unternehmensinteresses sehr besonders gelagerten Sachverhalt, soweit dieser bislang bekannt ist: Die deutsche Automobilindustrie befindet sich in der Krise. Audi weist darauf hin, aufgrund der Schutzzölle könne der US-Markt ohne eigene Produktion vor Ort nicht mehr konkurrenzfähig bedient werden. Das Handelsblatt zitiert am 27.10. folgende Information aus dem Management: „Audi steht vor dem Abgrund, man muss das so klar benennen. Die Investitionen in den USA sind eine Überlebensstrategie für das Unternehmen.“ Allerdings gibt es bislang weder im Aufsichtsrat von Audi noch im dem von VW einen Zustimmungsbeschluss für diese Investition. Folglich steht nicht fest, ob das Werk überhaupt gebaut wird. Die Mehrheit für einen derartigen Beschluss ist keineswegs sicher. Berichtet wird von erheblichem politischen Druck aus den USA. Der Gouverneur von Georgia habe zwar einen „guten Deal“ angeboten, allerdings mit der Einschränkung, dass Audi diesen entweder zeitnah annimmt oder dieser für immer erlischt (so das Handelsblatt). Nach – offenbar später – Information des VW-Aufsichtsratspräsidiums habe das Management daraufhin dem Deal zugestimmt. Döllner habe eine Einladung des Gouverneurs zur Teilnahme an der Wahlkampfveranstaltung angeblich nicht ausschlagen können, weil Donald Trump die Milliardeninvestition als Erster verkünden wollte.
Trotz dieser Informationen ist eine verlässliche Einschätzung der Rechtslage erst möglich, wenn der Sachverhalt endgültig feststeht. Bereits jetzt stellen sich aber einige Fragen, etwa: Erfüllte jede auf dem Weg zu der geplanten Investition getroffene unternehmerische Entscheidung die Voraussetzungen der Business Jugdement Rule gemäß § 93 I 2 AktG? Wurden alle für die Wahrung des Unternehmensinteresses im Sinne des Stakeholder-Ansatzes einzustellenden Belange berücksichtigt und zutreffend abgewogen? War es notwendig, dass Döllner auf dem Wahlkampfevent auftritt? Welche Rolle spielt die Abweichung vom Code of Conduct bei Audi, der vor Wahlen öffentlich wirksame Termine mit Kandidaten oder Parteien verbietet? Von der weiteren Aufklärung des Sachverhalts wird möglicherweise das Schicksal von Gernot Döllner als Audi-Chef abhängen. Ebenso stellt sich auch die Haftungsfrage: Insoweit werden sich aber jedenfalls auf der Kausalitäts- und Schadensebene schwierige Rechtsfragen ergeben. Es bleibt daher spannend, wie sich der Fall weiter entwickelt.
Dieser Text stammt aus Heft 45/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Prof. Dr. Stefan Freund: Unternehmensinteresse(n). beck-aktuell, 04.11.2026 (abgerufen am: 04.11.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/209071)



