Die Termine der 15. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 15. Kalenderwoche. beck-aktuell, 02.04.2025 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/6856)
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich dagegen, dass der Staat ihm keine Mitarbeiter mehr bezahlt und er auch seine Büroräume im Bundestag abgeben musste. Das BVerwG entscheidet. Ob das Gebot der Bestenauslese auch für kommunale Wahlbeamte gilt, wird dort ebenfalls geklärt. Und fällt auf Eheverträge Schenkungsteuer an? Ein Fall für den BFH.
Allein zu Haus. Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat es nicht leicht: Große Teile seiner Partei verübeln ihm seine engen Kontakte zum Moskauer Kriegstreiber Wladimir Putin und haben versucht, ihn auszuschließen. Vor einer Aussage vor dem Untersuchungsausschuss des mecklenburgisch-vorpommerschen Landtags zum Bau der Ostseepipeline Nord Stream meldete er sich im Januar wegen „Burn-outs“ für einen Klinikaufenthalt ab. Und schon 2022 strich ihm der Bundestags-Haushaltsausschuss – kurz nach Beginn der russischen Attacke auf die Ukraine – vier vom Kanzleramt abgestellte Mitarbeiter (ursprünglich waren es sogar sieben). Die SPD-Fraktion entzog ihm überdies sieben von ihr bereitgestellte Büroräume im Parlament. Wobei die Haushälter ferner verlangten, die Amtsausstattung ehemaliger Regierungschefs anhand ihrer fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt und nicht mehr statusbezogen zu bemessen.
Über die Klage des mittlerweile 81-Jährigen gegen beide Maßnahmen verhandelt am 10.4. das BVerwG. Schröder kontert: Sein Versuch, in dem Krieg zu vermitteln, sei mit aufwendigen Reisen verbunden gewesen. Das Protokoll bei den Gesprächen habe seine Ehefrau So-yeon Schröder-Kim geführt, weil er keine Mitarbeiter mehr gehabt habe. Auch macht er geltend, er habe maßgeblich die Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung eines türkischen Journalisten unterstützt, Gespräche mit ausländischen Staatsoberhäuptern getätigt und nehme an offiziellen Empfängen sowie Festakten teil. Zudem erhalte er eine große Anzahl an Bürger- und Presseanfragen. Sein juristisches Argument gegen die „Ruhendstellung“ seines Büros: Da es an einer gesetzlichen Grundlage fehle, könne er sich für seinen Anspruch auf die Staatspraxis, den Grundsatz der Gleichbehandlung und das Gewohnheitsrecht berufen. Das VG Berlin und das OVG Berlin-Brandenburg (Foto) überzeugte dies nicht.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 15. Kalenderwoche. beck-aktuell, 02.04.2025 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/6856)



