EuGH
Airlines dürfen Flugpreise nicht in jeder beliebigen Währung ausweisen
Luftfahrtunternehmen, die Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge nicht in Euro ausweisen, sind verpflichtet, sie in einer Währung anzugeben, die mit dem angebotenen Dienst objektiv verbunden ist. Dies ist insbesondere bei einer Währung der Fall, die in dem Mitgliedstaat des Abflug- oder Ankunftsorts des betreffenden Flugs als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, wie der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 15.11.2018 in der Rechtssache Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/Germanwings entschieden hat (Az.: C-330/17).