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Vormundschaft

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Haftstrafen für deutsche Eltern in Spanien
"Horrorhaus" von Oviedo

Haftstrafen für deutsche Eltern in Spanien

Berge von Müll, Exkremente auf dem Boden und drei kleine Kinder, die jahrelang kaum Kontakt zur Außenwelt gehabt haben sollen: Als die Polizei im April 2025 ein Haus am Stadtrand von Oviedo im Norden Spaniens betrat, waren selbst erfahrene Ermittler erschüttert. Nun wurden die deutschen Eltern verurteilt.

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen

Das Bundeskabinett will das Vormundschafts- und Betreuungsrecht neu strukturieren und an die Bedürfnisse der Gegenwart anpassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat es am 23.09.2020 beschlossen. Das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1896. Das Betreuungsrecht wurde 1992 eingeführt. Der Mensch stehe bei der geplanten Reform im Mittelpunkt, teilte die Bundesregierung mit.

Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt

Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 23.06.2020 einen Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das aus dem Jahr 1896 stammende Vormundschaftsrecht an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Im Focus stehen dabei die Rechte und die Teilhabe der Betroffenen.

Konstruktive Vorerbschaft bei einer Erbeinsetzung nur für den zweiten Erbfall in einem gemeinschaftlichen Testament
OLG München

Konstruktive Vorerbschaft bei einer Erbeinsetzung nur für den zweiten Erbfall in einem gemeinschaftlichen Testament

BGB §§ 133, 2084, 2105, 2265, 2269 Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Ehegatten keine ausdrückliche Regelung der Erbfolge für den Fall des Todes des Erstversterbenden getroffen, aber bestimmt haben, dass beim zweiten Erbfall ein Sohn Erbe sein soll, als konstruktive Vorerbschaft. (Leitsatz der Redaktion) OLG München, Beschluss vom 11.03.2020 - 31 Wx 10/20, BeckRS 2020, 3491

BGH bringt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vor BVerfG

BGH bringt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vor BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschäftigen. Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt, weil er an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zweifelt. Der Senat moniert unter anderem, dass eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht ohne einzelfallbezogene Prüfung als Nichtehe qualifiziert wird, wenn der Minderjährige im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hatte (Beschluss vom 14.11.2018, Az.: XII ZB 292/16).

Ältere Schwester kann Vormund für minderjährigen Flüchtling sein
OLG Hamm

Ältere Schwester kann Vormund für minderjährigen Flüchtling sein

Zum Vormund für einen minderjährigen Flüchtling kann auch seine ältere Schwester, die ebenfalls Flüchtling ist, bestellt werden, sodass es keiner Bestellung eines Amtsvormundes bedarf. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss 13.06.2017 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Olpe abgeändert (Az.: 4 UF 31/17, BeckRS 2017, 117086).

Bestellung zweier Lebenspartner als Vormünder zulässig
AG München

Bestellung zweier Lebenspartner als Vormünder zulässig

Für ein Pflegekind können zwei Partnerinnen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gemeinsam als Vormünder bestellt werden. Dies entschied das Amtsgericht München mit rechtskräftigem Beschluss vom 18.05.2016 (Az.: 551 F 7061/12 RE). Das Gericht sah eine Regelungslücke, da explizit nur bei Ehepaaren eine gemeinsame Vormundschaft möglich ist. Es zog jedoch eine Analogie zur der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Sukzessivadoption bei Lebenspartnern ermöglichte (NJW 2013, 847).

Mit 14 Jahren geschlossene Ehe einer Syrerin gilt auch in Deutschland
OLG Bamberg

Mit 14 Jahren geschlossene Ehe einer Syrerin gilt auch in Deutschland

Dem für einen minderjährigen Flüchtling als Vormund bestellten Jugendamt kommt keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt seines verheirateten Mündels zu. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 12.05.2016 entschieden. Obwohl die Minderjährige zum Zeitpunkt der Eheschließung in Syrien erst 14 Jahre alt war, ging das Gericht von einer wirksamen Ehe aus. Der Familiensenat hat allerdings die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung zugelassen. Der Bundesgerichtshof habe sich bislang nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung im Ausland bei Unterschreitung des – nach deutschem Recht geltenden – Ehemündigkeitsalters einen Verstoß gegen den ordre public darstellt und ob aus Kindeswohlgesichtspunkten ein solcher Verstoß ausnahmsweise die Nichtigkeit der Ehe zur Folge hat (Az.: 2 UF 58/16, BeckRS 2016, 09621).