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Verhandlungstechnik

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Konfliktverteidigung – oder Konfliktverfahren?
Krach in der Hauptverhandlung

Konfliktverteidigung – oder Konfliktverfahren?

Wenn Hauptverhandlungen eskalieren, ist schnell von "dysfunktionaler Verteidigung" die Rede. Doch oft sind es nicht hitzköpfige Anwälte, die Konflikte heraufbeschwören, sondern sie entstehen aus der Struktur des Strafverfahrens selbst, meint Jes Meyer-Lohkamp. Und wirbt für Freundlichkeit.

"Muss ich da wirklich hin?"

"Muss ich da wirklich hin?"

Jede Verfahrenspartei hat das Recht, persönlich bei Gericht zu erscheinen und an der Verhandlung in "ihrer" Sache teilzunehmen. Fraglich ist aber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dazu auch verpflichtet ist und welche Folgen ein Verstoß hat. § 141 I ZPO sieht vor, dass das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen soll, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. In der Praxis führt das zu Schwierigkeiten.