Schiedsspruch bei unbegründetem Fehlen einer Unterschrift unwirksam
Ein Schiedsspruch, der nicht von allen beteiligten Schiedsrichtern unterschrieben ist, und einen Verhinderungsvermerk aufweist, aus dem kein Grund für das Fehlen entnommen werden kann, ist unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.