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Studienberechtigung

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Uni Göttingen hat Anzahl der Medizin-Studienplätze im Wesentlichen richtig bestimmt
OVG Lüneburg

Uni Göttingen hat Anzahl der Medizin-Studienplätze im Wesentlichen richtig bestimmt

Die Berechnung der Anzahl der Studienplätze der Georg-August-Universität Göttingen ist im Studiengang Humanmedizin im Wesentlichen rechtmäßig. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit mehreren jetzt veröffentlichten Urteilen vom 25.06.2019 entschieden. Soweit sogenannte Teilstudienplätze betroffen sind, hat der Senat die Revision allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Hinsichtlich der sogenannten Vollstudienplätze hat er die Revision nicht zugelassen (Az.: 2 LC 164/16 u.a.).

Länder wollen Hochschulzulassung zum Medizinstudium per Staatsvertrag ändern
Nach BVerfG-Urteil

Länder wollen Hochschulzulassung zum Medizinstudium per Staatsvertrag ändern

In Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017 (BeckRS 2017, 135673) wollen die Bundesländer die Zulassung zum Medizinstudium per Staatsvertrag ändern, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen der Länder erfuhr. Ihre Kultusminister sehen "unmittelbaren Handlungsbedarf", hieß es weiter. In der Kultusministerkonferenz solle die Änderung oder eine Neufassung eines Staatsvertrags verfolgt werden.