Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Streupflicht

Mehr Artikel zu diesem Tag

AG Augsburg versagt Postbotin nach Sturz auf nicht geräumtem Bereich eines Parkplatzes Schmerzensgeld

AG Augsburg versagt Postbotin nach Sturz auf nicht geräumtem Bereich eines Parkplatzes Schmerzensgeld

Eine Postbotin, die mit Ihrem Fahrrad den erkennbar vereisten Teil einer Parkplatzfläche befährt, obwohl ein geräumter beziehungsweise gestreuter Gehwegbereich vorhanden ist, kann im Fall eines Sturzes kein Schmerzensgeld verlangen. Dies hat das Amtsgericht Augsburg mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 05.09.2018 entschieden (Az.: 74 C 1611/18).

Gemeinde muss bei Dauerschneefall nicht steuen
LG München II

Gemeinde muss bei Dauerschneefall nicht steuen

Eine Gemeinde ist während Dauerschneefalls nicht verpflichtet, Rollsplitt auf die Straßen aufzubringen. Dies gilt zumindest dann, wenn keine großflächige Vereisung vorliegt. In einem solchen Fall würde ein Streuen keinen Sinn machen, entschied das Landgericht München II mit Urteil vom 28.12.2018 und wies die Schadensersatzklage eines auf winterglatter Straße gestürzten Mannes ab (Az.: 13 O 4859/16).

Beschränkung der Schneeräumpflicht bei einseitigen Gehwegen auf Direktanlieger zulässig
VGH Mannheim

Beschränkung der Schneeräumpflicht bei einseitigen Gehwegen auf Direktanlieger zulässig

Gemeinden dürfen die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigen Gehwegen auf die direkten Anlieger des Gehwegs beschränken. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit Normenkontrollurteil vom 10.11.2015 entschieden. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege darin nicht (Az.: 5 S 2590/13).