OLG Stuttgart
Gillette durfte mit Testergebnissen der Stiftung Warentest werben
Wird ein Produkttest neutral, sachkundig und in dem Bemühen um Objektivität durchgeführt, so darf mit den Testergebnissen auch geworben werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 05.04.2018 hervor. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Hersteller von Nassrasierern Wilkinson Sword einen Vergleichstest der Stiftung Warentest und die darauf basierende Werbung des Konkurrenten Gillette beanstandet. Zu Unrecht, entschied das Gericht und verwies auf den erheblichen Spielraum des Veranstalters bei der Auswahl der Prüfungsmethoden. Darüber hinaus hob es die Verantwortung der Hersteller hervor, Bedenken gegen den Testaufbau und Besonderheiten ihrer Produkte frühzeitig anzumelden (Az.: 2 U 99/17).