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Stiftung Warentest

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Focus-Ärzte-Siegel sind irreführend

Focus-Ärzte-Siegel sind irreführend

Der "Focus" muss die Verleihung und Publizierung von "Ärzte-Siegeln" ("Top Mediziner" und "Focus Empfehlung") unterlassen. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Die Siegel in der Aufmachung eines Prüfzeichens seien irreführend. Mit ihnen werde der fälschliche Eindruck erweckt, damit versehene Ärzte seien aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden.

Tätigkeit als Gästeführer im Stiftungsmuseum umsatzsteuerfrei

Tätigkeit als Gästeführer im Stiftungsmuseum umsatzsteuerfrei

Leistungen eines staatlich anerkannten Gästeführers in einem Stiftungsmuseum sind umsatzsteuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt hat, dass die Tätigkeit die gleichen kulturellen Aufgaben wie in staatlichen Museen umfasst. Erbringer anderer selbstständiger Subunternehmerleistungen könnten diese Privilegierung jedoch nicht in Anspruch nehmen, entschied der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 15.02.2022.

Streit um Kontogebühren nach BGH-Urteil
Verbraucherschützer

Streit um Kontogebühren nach BGH-Urteil

Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken dürfte nach Einschätzung von Verbraucherschützern einen langen Streit um Kontogebühren auslösen. Wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Dienstag in Stuttgart berichtete, wollten zwar zahlreiche Banken gezahlte Gebühren erstatten. Einige Kreditinstitute drohten jedoch gleichzeitig mit einer Konto-Kündigung.

Werbung mit Testsiegeln nur mit Angabe der Fundstelle zulässig

Werbung mit Testsiegeln nur mit Angabe der Fundstelle zulässig

Bewerben Unternehmen ein Produkt mit einem Testsiegel, muss für Verbraucher deutlich erkennbar angegeben sein, wo sie die Testergebnisse nachlesen können. Das gelte auch dann, wenn der auf dem Produktbild erkennbare Testsieg nicht besonders herausgestellt sei, entschied der Bundesgerichtshof. Die Pflicht zur Fundstellenangabe hänge nicht von Intensität der Bewerbung ab.

Gillette durfte mit Testergebnissen der Stiftung Warentest werben
OLG Stuttgart

Gillette durfte mit Testergebnissen der Stiftung Warentest werben

Wird ein Produkttest neutral, sachkundig und in dem Bemühen um Objektivität durchgeführt, so darf mit den Testergebnissen auch geworben werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 05.04.2018 hervor. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Hersteller von Nassrasierern Wilkinson Sword einen Vergleichstest der Stiftung Warentest und die darauf basierende Werbung des Konkurrenten Gillette beanstandet. Zu Unrecht, entschied das Gericht und verwies auf den erheblichen Spielraum des Veranstalters bei der Auswahl der Prüfungsmethoden. Darüber hinaus hob es die Verantwortung der Hersteller hervor, Bedenken gegen den Testaufbau und Besonderheiten ihrer Produkte frühzeitig anzumelden (Az.: 2 U 99/17).