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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Mehr Artikel zu diesem Tag

Arbeitnehmerin bekommt 68.000 Euro Abfindung
Machtmissbrauch

Arbeitnehmerin bekommt 68.000 Euro Abfindung

Eine "freundschaftliche Beziehung" zu ihrem Vorgesetzten mit gelegentlichen "Flirts" führte sie bis zur posttraumatischen Belastungsstörung. Wiederholt wurde sie über WhatsApp degradiert, gegängelt und beleidigt. Vor dem LAG Köln fand der Schrecken nun ein Ende – mit besonders hoher Abfindungsquote.

Fristlose Kündigung rechtens
Kollegin an Brust gefasst

Fristlose Kündigung rechtens

Weil er die nackten Brüste einer Kollegin berührt hatte, wurde der Angestellte einer Bundesbehörde fristlos entlassen. Das ArbG Berlin hat die Kündigung bestätigt. Die Pflichtverletzung des Mannes wiege so schwer, dass die Behörde ihn nicht habe abmahnen müssen.

OLG Celle richtet Beratungsstelle zum Umgang mit sexueller Belästigung ein

OLG Celle richtet Beratungsstelle zum Umgang mit sexueller Belästigung ein

Als eines der ersten Gerichte in Deutschland hat das Oberlandesgericht Celle eine Beratungsstelle zum Umgang mit sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt eingerichtet. Diese steht allen rund 5.000 Beschäftigten aber auch den Leitungen des OLG und der 47 Gerichte seines Bezirks beratend und als Anlaufstelle zur Verfügung, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom 06.07.2021.

Fristlose Kündigung wegen unerwünschten Kusses

Fristlose Kündigung wegen unerwünschten Kusses

Wer auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin mehrfach versucht gegen ihren Willen zu küssen und sie letztendlich auch küsst, überschreitet eine rote Linie, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln kürzlich entschieden und die fristlose Kündigung eines EDI-Managers ohne vorherige Abmahnung als gerechtfertigt angesehen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bestätigt

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bestätigt

Fasst ein Mitarbeiter erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt mit der anschließenden Äußerung, da tue sich etwas, rechtfertigt dies auch nach 16-jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 19.06.2020 entschieden und das Arbeitsgericht Siegburg bestätigt.

Frist zur Anhörung vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
BAG

Frist zur Anhörung vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung

BGB §§ 241 II, 626 II; BetrVG § 103 II 1. Die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung muss i.d.R. innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden von Anhaltspunkten für den Kündigungssachverhalt erfolgen, sofern nicht besondere Umstände vorliegen. 2. Besondere Umstände für eine Überschreitung der Wochenfrist können sich daraus ergeben, dass der hinweisgebende Arbeitnehmer den Arbeitgeber berechtigterweise um Vertraulichkeit bittet und auch auf Nachfrage innerhalb der ihm gesetzten kurzen Frist erklärt, nicht auf die Vertraulichkeit der Mitteilung verzichten zu wollen. Eine Fristsetzung des Arbeitgebers zur Mitteilung über die Entbindung von der Vertraulichkeit ist nur ausnahmsweise aus Gründen der Rücksichtnahme entbehrlich. BAG, Beschluss vom 27.06.2019 - 2 ABR 2/19 (LAG Mecklenburg-Vorpommern), BeckRS 2019, 22316

Länger zurückliegende sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann fristlose Kündigung rechtfertigen
LAG Schleswig-Holstein

Länger zurückliegende sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Hat ein Arbeitnehmer eine Kollegin sexuell belästigt, kann dies auch dann eine fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn der Vorfall schon über ein Jahr zurückliegt, sich die Betroffene aber erst sehr viel später gegenüber dem Arbeitgeber offenbart hat. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 10.11.2015 entschieden (Az.: 2 Sa 235/15).

Vorstandsmitglied einer Bank erhält keine Auskunft über Verfasser anonymer Strafanzeige
OLG Oldenburg

Vorstandsmitglied einer Bank erhält keine Auskunft über Verfasser anonymer Strafanzeige

Ein Vorstandmitglied einer Bank, dem nach anonymen Strafanzeigen wegen sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen ordentlich gekündigt worden ist, hat keinen Anspruch gegenüber einer dieser Mitarbeiterinnen auf Auskunft über die Person des Anzeigenerstatters. Hierauf hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 21.09.2015 hingewiesen (Az.: 5 U 123/15). Ein Auskunftsanspruch setze eine rechtliche Sonderbeziehung zu demjenigen voraus, von dem die Auskunft verlangt werde. Daran fehle es hier. Allein eine Tätigkeit in der gleichen Bankfiliale reiche nicht aus.

Schwedin bekommt 18 Millionen Dollar nach sexueller Belästigung
New Yorker Gericht

Schwedin bekommt 18 Millionen Dollar nach sexueller Belästigung

Wegen sexueller Belästigung, Beleidigung und Nachstellung hat ein New Yorker Gericht einer jungen Schwedin 18 Millionen Dollar (16,2 Millionen Euro) zugesprochen. Der frühere Chef der 25-Jährigen müsse zwei Millionen Dollar als Entschädigung zahlen, die übrigen 16 Millionen seien ein Strafgeld, berichteten die "New York Daily News" am 30.06.2015. "Ich bin so glücklich und erleichtert", sagte die junge Frau der Zeitung. "Ich habe eine Menge durchgemacht und musste ein ganzes Jahr lang seine Belästigungen ertragen."