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Schönheitsreparaturen

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Wenn der Vermieter spart, muss der Mieter nicht zahlen
Schönheitsreparaturen

Wenn der Vermieter spart, muss der Mieter nicht zahlen

Nach dem Auszug seines Mieters strich ein Vermieter bunte Wände wieder weiß und wollte die Kosten ersetzt haben. Weil er aber selbst über 13 Jahre alle Schönheitsreparaturen ignoriert und nichts an der Wohnung gemacht hatte, muss nun laut AG Hanau auch der Mieter nichts zahlen.

Weiterhin "fiktive" Schadensbemessung im Mietrecht

Weiterhin "fiktive" Schadensbemessung im Mietrecht

Eine fiktive Schadensberechnung auf Grundlage (noch) nicht aufgewendeter Beseitigungskosten für Schäden und unterlassene Schönheitsreparaturen sowie Rückbauten ist laut Bundesgerichtshof im Mietrecht bei beendetem Mietverhältnis weiterhin möglich. Die geänderte Rechtsprechung des VII. Zivilsenats zur fiktiven Abrechnung im Werkvertragsrecht sei nicht auf andere Vertragstypen übertragbar.

Mieter unrenoviert übernommener Wohnungen können Anspruch auf "frische" Renovierung haben – unter Kostenbeteiligung

Mieter unrenoviert übernommener Wohnungen können Anspruch auf "frische" Renovierung haben – unter Kostenbeteiligung

Langjährige Mieter einer unrenoviert übernommenen Wohnung, auf die die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, können vom Vermieter eine "frische" Renovierung verlangen, wenn sich der Dekorationszustand wesentlich verschlechtert hat. Allerdings müssen sie sich – regelmäßig zur Hälfte – an den Kosten beteiligen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 08.07.2020 in zwei Verfahren entschieden.

Die Termine der 27. Kalenderwoche

Die Termine der 27. Kalenderwoche

Wann können Mieter sich ihrer vertraglichen Pflicht zu Schönheitsreparaturen entledigen? Der BGH will nach seinem mieterfreundlichen Kurswechsel bei diesem Thema zwei neue Fälle klären. Auch um die so genannten Basiskonten für schuldengeplagte Menschen geht es am obersten Zivilgericht. Ob ein als "Gefährder" eingestufter Häftling in Frankfurt a. M. vor seiner Abschiebung unter Strafgefangenen untergebracht werden durfte, wird der EuGH verkünden. Und der Gesetzgeber wird in der 27. Kalenderwoche ebenfalls wieder schwer aktiv.

Mietinkasso unterliegt wettbewerbsrechtlichen Grenzen
LG Berlin

Mietinkasso unterliegt wettbewerbsrechtlichen Grenzen

Im Verfahren um wettbewerbsrechtliche Grenzen im geschäftlichen Auftreten für ein Unternehmen, das Rechtsdienstleistungen für den Bereich der Inkassodienstleistungen erbringt, hat die Rechtsanwaltskammer Berlin einen Teilerfolg erzielt. Die Bezeichnung des Unternehmens als Rechtsdienstleistungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Bezeichnung der Geschäftsführer als Rechtsanwälte sei geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise dahingehend zu täuschen, dass es sich um eine Rechtsanwaltsgesellschaft und nicht um ein Inkassounternehmen handele, so das Landgericht Berlin. Das Urteil vom 15.01.2019 ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az.: 15 O 60/18).

Mieter unrenoviert übernommener Wohnung muss auch bei "Renovierungsvereinbarung" mit Vormieter ohne angemessenen Ausgleich keine Schönheitsreparaturen vornehmen
BGH

Mieter unrenoviert übernommener Wohnung muss auch bei "Renovierungsvereinbarung" mit Vormieter ohne angemessenen Ausgleich keine Schönheitsreparaturen vornehmen

Eine Klausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist auch dann unwirksam, wenn der Mieter sich gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.08.2018 entschieden (Az.: VIII ZR 277/16).

Zulässigkeit eines «Zuschlags Schönheitsreparaturen» neben der Grundmiete
BGH

Zulässigkeit eines «Zuschlags Schönheitsreparaturen» neben der Grundmiete

BGB §§ 535, 306a, 307 1. Ist im Mietvertrag neben Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung ein monatlicher "Zuschlag Schönheitsreparaturen“ vereinbart, ist dieser als Preis(haupt)abrede einzuordnen, da er ungeachtet des gesonderten Ausweises neben der Grundmiete ein Entgelt für die Hauptleistungspflicht des Vermieters darstellt. Als Preisabrede unterliegt sie nach § 307 III 1 BGB nicht der Kontrolle auf ihre inhaltliche Angemessenheit. 2. Die Ausweisung eines „Zuschlags Schönheitsreparaturen“ beinhaltet kein Umgehungsgeschäft nach § 306a BGB. Es hat für das Mietverhältnis rechtlich keine Bedeutung und stellt beide Mietvertragsparteien nicht anders, als wenn sogleich eine um diesen Zuschlag höhere Grundmiete ausgewiesen wäre. Im Hinblick auf spätere Mieterhöhungen gehört der Zuschlag zur Ausgangsmiete, die mit der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vergleichen ist. BGH, Beschluss vom 30.05.2017 - VIII ZR 31/17 (LG Rostock), BeckRS 2017, 115702

Klausel über Mieter auferlegte Kosten für Schönheitsreparaturen unwirksam
LG Berlin

Klausel über Mieter auferlegte Kosten für Schönheitsreparaturen unwirksam

Die in einem Mietvertrag verwendete Klausel "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" kann auch bei renoviert überlassener Wohnung unwirksam sein, sofern sich aus dem Mietvertrag kein Anhalt dafür ergibt, dass dem Mieter dafür ein entsprechender (finanzieller) Ausgleich gewährt wird. Dies hat das Landgericht Berlin mit einem Urteil vom 09.03.2017 klargestellt. Die Kammer hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, soweit es um die Kosten wegen der unterlassenen Schönheitsreparaturen geht (Az.: 67 S 7/17).