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Samenspende

Mehr Artikel zu diesem Tag

Kein Anspruch auf Auskunft über mögliche Halbgeschwister
OLG Frankfurt zur Samenspende

Kein Anspruch auf Auskunft über mögliche Halbgeschwister

Eine durch Samenspende gezeugte Frau hat keinen Anspruch auf Auskunft darüber, wie oft die Samenspenden ihres biologischen Vaters verwendet wurden oder wie viele Halbgeschwister existieren. Das OLG Frankfurt verneinte ein Auskunftsrecht.

Kein Eintrag beider Mütter in Geburtsurkunde - Lesbisches Paar verliert vor EGMR

Kein Eintrag beider Mütter in Geburtsurkunde - Lesbisches Paar verliert vor EGMR

Deutschland verletzt nicht die Rechte lesbischer Eltern, wenn nur die Frau, die das Kind gebärt, in die Geburtsurkunde eingetragen wird, während ihre Partnerin das Kind adoptieren muss. Der EGMR sieht das Privat- und Familienleben des Paares dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.

Kein Adoptionsverfahren am leiblichen Vater vorbei

Kein Adoptionsverfahren am leiblichen Vater vorbei

Auch ein privater Samenspender muss bei der Adoption beteiligt werden. Damit folgt der BGH seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach der Spender nur bei eindeutigem Desinteresse außen vor gelassen werden darf. Bloße Textnachrichten unbekannter Herkunft, er wolle nicht beteiligt werden, reichten nicht. 

Zwei Mütter ab Geburt und mehr Kinderrechte
Reform des Familienrechts

Zwei Mütter ab Geburt und mehr Kinderrechte

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will bei den geplanten Änderungen zu Unterhalt, Abstammung und Kindschaftsrecht Tempo machen. Unter anderem sollen Jugendliche mehr Mitsprache in Sorgerechtsfragen erhalten.

Auf dem Weg zur Legalisierung der Eizellspende

Auf dem Weg zur Legalisierung der Eizellspende

Mitte Juli ließ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verlauten, dass er im Anschluss an die Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin gute Chancen für eine Initiative zur Legalisierung der Eizellspende in Deutschland sieht.

Buschmann verspricht einfachere Regeln für komplexe Familienstrukturen

Buschmann verspricht einfachere Regeln für komplexe Familienstrukturen

Die von der Ampel-Koalition angekündigten Neuregelungen zu Adoption, Sorgerecht, Abstammung und Unterhaltsrecht sorgen schon vor Veröffentlichung eines Gesetzentwurfs für reichlich Gesprächsstoff - auch intern. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist bisher zufrieden. Sein Ziel: einfachere Regeln für komplexe Familien.

Ampel will Abstammungs- und Kindschaftsrecht modernisieren
Eckpunktepapier

Ampel will Abstammungs- und Kindschaftsrecht modernisieren

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat heute die Eckpunktepapiere zur Reform des Kindschafts- und des Abstammungsrechts vorgestellt und einen "Modernisierungsschub in Deutschland - auch im Familienrecht" angekündigt. Entsprechende Gesetzentwürfe sollen noch im ersten Halbjahr 2024 folgen.

Kein Unterhaltsvorschuss bei Samenspende

Kein Unterhaltsvorschuss bei Samenspende

Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das unter Verwendung einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg in drei Berufungsverfahren entschieden.

Aufruf zur Modernisierung des Abstammungsrechts

Aufruf zur Modernisierung des Abstammungsrechts

Familienrechtlerinnen und Familienrechtler der Universität Göttingen fordern die künftige Bundesregierung und den Bundestag zur Modernisierung des Abstammungsrechts auf. Das geltende Abstammungsrecht sei unzulänglich und dringend reformbedürftig, schreiben sie in ihrem Aufruf. So werde es Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin sowie der Pluralisierung von Familienformen und Eltern-Kind-Konstellationen nicht gerecht.

Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Adoption des Kindes

Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Adoption des Kindes

Dem leiblichen Vater eines Kindes kann auch dann ein Umgangsrecht zustehen, wenn das durch seine private Samenspende gezeugte Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist. Entscheidend ist laut Bundesgerichtshof, ob ein ernsthaftes Interesse am Kind besteht und inwiefern der Umgang dem Kindeswohl dient.