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Rocker-Kriminalität

Mehr Artikel zu diesem Tag

Vollzugsbehörde darf Vereinsvermögen nicht endgültig zuordnen
Verbotene Rockergruppe

Vollzugsbehörde darf Vereinsvermögen nicht endgültig zuordnen

Das BVerwG hat entschieden, dass Behörden im Vollzug eines Vereinsverbots zwar Vermögen sichern dürfen, aber keine endgültige Entscheidung darüber treffen können, ob die Gegenstände tatsächlich dem Vereinsvermögen zuzurechnen sind. Diese Kompetenz liegt ausschließlich bei der Verbotsbehörde.

"United Tribuns" bleibt insgesamt verboten

"United Tribuns" bleibt insgesamt verboten

Die rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" bleibt verboten – einschließlich ihres Chapters "United Tribuns Northside". Dieses habe sich nicht von den strafgesetzwidrigen Zwecken der Hauptvereinigung distanziert, so das BVerwG.

BKA muss Studie zu Hells-Angels-Kriminalität nicht vollständig offenlegen

BKA muss Studie zu Hells-Angels-Kriminalität nicht vollständig offenlegen

Das Bundeskriminalamt durfte eine Untersuchung zur Kriminalitätsbelastung der Mitglieder von Hells-Angels-Vereinen teilweise schwärzen. Ein Anspruch auf Offenlegung der Passagen bestehe nicht, entschied das VG Wiesbaden. Dem Informationszugang stünden Gründe der inneren Sicherheit entgegen.

"Bandidos" bleiben verboten - drei Nachfolgegruppen nicht

"Bandidos" bleiben verboten - drei Nachfolgegruppen nicht

Die Ro­cker­grup­pie­rung "Ban­di­dos MC Fe­de­ra­ti­on West Cen­tral" und ihre ört­li­chen Mit­glieds-Chap­ter blei­ben ver­bo­ten. Das hat das BVer­wG am Diens­tag be­stä­tigt. Das Verbot erstrecke sich aber nicht auf drei neu gegründete Organisationen, die keine identitätswahrenden Nachfolgeorganisationen seien. 

Rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" verboten

Rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" verboten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat mit Wirkung vom heutigen Tag die rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" verboten. Damit werden der Gesamtverein sowie die 13 "Chapter" als Teilorganisationen aufgelöst, das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und unterliegt der Einziehung. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts sind von dem Verbot knapp 100 Mitglieder in Deutschland betroffen.

Beschlagnahme von Rocker-Motorrädern war rechtmäßig

Beschlagnahme von Rocker-Motorrädern war rechtmäßig

Die Polizei durfte zwei Motorräder der Marke Harley Davidson sicherstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen unter Verweis darauf entschieden, dass sie dem Vereinsvermögen des verbotenen Rockerclubs Bandidos MC zuzurechnen seien.

Verein "Hells Angels MC Concrete City“ weiterhin verboten

Verein "Hells Angels MC Concrete City“ weiterhin verboten

Das Verbot des Vereins "Hells Angels MC Concrete City" durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Innenministeriums, wonach die Vereinstätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe. Es stellte insbesondere auf die Beteiligung der Mitglieder an zwei Massenschlägereien in Erkrath-Hochdahl im Jahr 2016 ab.

Harley-Davidson durfte nach "Hells Angels"-Vereinsverbot sichergestellt werden

Harley-Davidson durfte nach "Hells Angels"-Vereinsverbot sichergestellt werden

Im Zuge des Verbots des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" war die Sicherstellung einer Harley-Davidson eines ehemaligen Vereinsmitglieds zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit einem heute bekannt gewordenen Urteil klargestellt. Nach Ansicht des Gerichts gibt es objektive Anhaltspunkte dafür, dass das Motorrad zur Förderung der strafrechtswidrigen Bestrebungen des verbotenen Vereins bestimmt gewesen ist.

Bundesinnenminister verbietet Rockergruppe Bandidos

Bundesinnenminister verbietet Rockergruppe Bandidos

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat heute die Rockergruppe "Bandidos MC Federation West Central" verboten. Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland liefen den Strafgesetzen zuwider, so das Ministerium. Das Vereinsvermögen werde beschlagnahmt und unterliege der Einziehung. Von dem Verein gehe eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus.

Verurteilung von Mitgliedern einer rockerähnlichen Gruppierung wegen Erpressung rechtskräftig

Verurteilung von Mitgliedern einer rockerähnlichen Gruppierung wegen Erpressung rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung sechs ehemaliger Mitglieder einer rockerähnlichen Gruppierung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen auf Bewährung zwischen einem und zwei Jahren bestätigt. Er verwarf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom Juli 2020.