Rechtsausschuss beschließt Neuregelungen für Insolvenzen
Der Rechtsausschuss hat am 15.12.2020 in einer Sondersitzung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (BT-Drs. 19/21981, 19/22773) abgestimmt. Die Abgeordneten nahmen die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit einer Reihe von Änderungen an. Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG – BT-Drs. 19/24181, 19/24903) wurde in der Ausschussfassung zur Annahme empfohlen.