Wohnrecht
Nicht jede Wohnung unter einem Dach ist auch eine Dachgeschosswohnung
Ein an einer "abgeschlossenen Wohnung im Dachgeschoss" vereinbartes Wohnrecht ist wertlos, wenn es tatsächlich nur eine Wohneinheit gibt, die sich auf Erd- und Obergeschoss erstreckt. Das hätte man genauer bezeichnen müssen, so das OLG Zweibrücken.