VG Hannover
Produktplatzierung des "Pick up"-Keksriegels im RTL-Dschungelcamp unzulässig
Der Privatsender RTL ist mit seiner Klage gegen eine Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Die Richter bejahten das Vorliegen einer unzulässigen Produktplatzierung des Pick up-Riegels in einer 2014 ausgestrahlten Folge der Fernsehreihe Dschungelcamp. Akteure der Sendung hätten das Gebäck aus dem Hause Leibniz übertrieben verbal gelobt, ohne dass die Handlung weitergegangen sei. Dies sei unzulässig (Az.: 7 A 13293/15).