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Product Placement

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Zu viel Werbung bei "Shopping Queen" für „Fifty Shades of Grey“-Kinofilm

Zu viel Werbung bei "Shopping Queen" für „Fifty Shades of Grey“-Kinofilm

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen durfte bei der Sendung "Shopping Queen" eine zu starke Produktplatzierung des Kinofilms "Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe" beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 09.06.2020 entschieden und die Klage des Senders VOX abgewiesen. Der "Shopping Queen"-Zuschauer habe nicht mehr hinreichend klar zwischen werbebestimmten und sonstigen Elementen des Sendungsgeschehens unterscheiden können.

Produktplatzierung des "Pick up"-Keksriegels im RTL-Dschungelcamp unzulässig
VG Hannover

Produktplatzierung des "Pick up"-Keksriegels im RTL-Dschungelcamp unzulässig

Der Privatsender RTL ist mit seiner Klage gegen eine Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Die Richter bejahten das Vorliegen einer unzulässigen Produktplatzierung des Pick up-Riegels in einer 2014 ausgestrahlten Folge der Fernsehreihe Dschungelcamp. Akteure der Sendung hätten das Gebäck aus dem Hause Leibniz übertrieben verbal gelobt, ohne dass die Handlung weitergegangen sei. Dies sei unzulässig (Az.: 7 A 13293/15).