Strategische Prozessführung
Es gibt Prozesse, die werden für die Medien geführt, nicht für die Gerichte. Die Klage eines Chefarzts aus Lippstadt war einer davon. Er forderte das Recht, Abtreibungen vorzunehmen, die sein Arbeitgeber ihm nicht anordnet und die nicht zu seinen arbeitsvertraglichen Pflichten gehörten. Das ArbG Hamm wies – sehr nachvollzieh- und erwartbar – sein Begehren vollumfänglich ab (becklink 2035187).