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Kaution

Mehr Artikel zu diesem Tag

Sean "Diddy" Combs bleibt in Haft

Sean "Diddy" Combs bleibt in Haft

Rapper Sean "Diddy" Combs sitzt seit September hinter Gittern. Nach einem Prozess wegen Sexualstraftaten wird er im Oktober das Strafmaß erfahren. Bis dahin muss der Rapper im Gefängnis bleiben.

Jimi Blue Ochsenknecht auf freiem Fuß

Jimi Blue Ochsenknecht auf freiem Fuß

Die Reise durch deutsche Gefängnisse endete für Jimi Blue Ochsenknecht in Österreich. Dort läuft ein Verfahren wegen schweren Betrugs gegen ihn. Der 33-Jährige muss aber nicht in Untersuchungshaft.

Vertragsfreiheit mit Grenzen
Staffelmiete und Quoten

Vertragsfreiheit mit Grenzen

Die Mietpreisbremse greift auch bei Staffelmieten. Der BGH wies eine Vermieterin in ihre Schranken, die "Phantomstaffeln" im Vormietverhältnis mitrechnen wollte. Zudem wollte sie sich im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen durch vorgegebene Wahlmöglichkeiten der AGB-Kontrolle entziehen.

Keine fristlose Kündigung wegen fehlender Bankbürgschaft

Keine fristlose Kündigung wegen fehlender Bankbürgschaft

Das Mietrecht erlaubt die fristlose Kündigung, wenn der Mieter mit einer "Sicherheitsleistung" in Verzug ist. Der BGH stellt klar, dass das keine Bankbürgschaften meint, sondern nur Barkautionen – und entscheidet damit auch einen bekannten Gelehrtenstreit.

Vermieter muss Belege dem Ex-Mieter nicht hinterherschicken
Nebenkosten

Vermieter muss Belege dem Ex-Mieter nicht hinterherschicken

Ein Streit um eine Betriebskostenabrechnung endete vor dem LG Hanau, weil der Ex-Mieter Belege prüfen wollte. Das Problem: Inzwischen wohnte er über 100 km entfernt. Das Gericht stellte klar: Das ist sein Problem, der Vermieter muss die Belege nicht verschicken.

Vermieter können auch nach sechs Monaten Schäden von Kaution abziehen

Vermieter können auch nach sechs Monaten Schäden von Kaution abziehen

Schäden an der Mietsache können eigentlich nur binnen sechs Monaten nach Vertragsende gerügt werden. Vermieter können sich ihr Geld für eine Reparatur aber auch danach vom Mieter wiederholen – über die Kaution. Dass das zulässig ist, hat am Mittwoch der BGH geklärt.

Die Termine der 19. Kalenderwoche

Die Termine der 19. Kalenderwoche

Die Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.

Stellen-Nichtantritt durch Langzeitarbeitslosen muss kein sozialwidriges Verhalten sein

Stellen-Nichtantritt durch Langzeitarbeitslosen muss kein sozialwidriges Verhalten sein

Tritt ein Langzeitarbeitsloser eine Stelle nicht an, weil er dafür umziehen müsste und die Mietkaution für die neue Wohnung nicht bezahlen kann, so kann das Jobcenter keine Grundsicherungsleistungen zurückverlangen, wenn es zuvor die Übernahme der Kaution abgelehnt hatte. Der unterlassene Arbeitsantritt könne dann nämlich nicht als sozialwidriges Verhalten gewertet werden, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

410 oder 115.000 Euro? – Vermieterin muss Mietkaution in Aktienform zurückgeben

410 oder 115.000 Euro? – Vermieterin muss Mietkaution in Aktienform zurückgeben

In einem Streit um die Rückgabe einer in Aktien angelegten Mietkaution muss eine Wohnungsgesellschaft laut Amtsgericht Köln die Kaution in Form von Aktien herausgeben. In dem entschiedenen Fall ging es um eine 800-Mark-Kaution, die ursprünglich im Jahr 1960 hinterlegt wurde. Die Summe wurde in einem neuen Vertrag 2005 übernommen. Der Kurswert der Mietsicherheit lag bei Klageerhebung im Dezember 2021 bei 115.000 Euro.

Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers

Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers

Der Abriss eines Weltkriegsbunkers auf dem Nachbargrundstück kann eine Minderung der Miete um 50% rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Hannover am 26.11.2020 entschieden. Die damit verbundenen Lärm- und Schmutzimmissionen seien auch in Innenstadtlagen nicht mehr üblich. Wolle sich der Vermieter auf einen Ausschluss der Minderung berufen, weil er selbst die Immissionen entschädigungslos dulden müsse, sei er hierfür darlegungs- und beweispflichtig.