BGH
Luftverkehrsunternehmen kann für Kosten aus Visumsverstoß eines Fluggastes mithaften
Einen Fluggast trifft zwar die vertragliche Nebenpflicht, den Flug nicht ohne die für eine Einreise in das Zielland erforderlichen Dokumente anzutreten. Das Luftverkehrsunternehmen kann aber unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens verpflichtet sein, das in diesem Zusammenhang verhängte Bußgeld jedenfalls anteilig zu zahlen. Denn es hat nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2018 die Obliegenheit, das Vorhandensein der notwendigen Dokumente zu überprüfen (Az.:X ZR 79/17).