Betrug auf Kleinanzeigen
Kein Ersatz für Phishing-Schaden bei grober Fahrlässigkeit
Eine Bank haftet nicht für Abbuchungen, wenn der Kunde grob fahrlässig seine Kreditkartendaten und Sicherheitsmerkmale preisgibt. Wer im Internet Dinge verkauft, sollte eine grobe Idee davon haben, wie ein Bezahlvorgang abläuft, meint das AG München.