Rechtsaussschuss erörtert "Lex Mollath“
Die Zunahme von Einweisungen und der Unterbringungsdauer in Psychiatrien sowie die öffentliche Diskussion über Missstände, vor allem im Zusammenhang mit dem bundesweit bekannt gewordenen Fall Gustl Mollath, hat die Bundesregierung dazu gebracht, entsprechende gesetzliche Vorschriften anzupassen. Sieben Sachverständige haben am 16.02.2016 in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zu einem diesbezüglichen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/7244) Stellung genommen.