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Gustl Mollath

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Justizopfer Mollath steht wohl Entschädigung zu
LG München

Justizopfer Mollath steht wohl Entschädigung zu

Knapp sechs Jahre nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie will Deutschlands wohl bekanntestes Justizopfer Gustl Mollath Geld für 2.747 verlorene Tage und Nächte. Seine Chancen auf eine Entschädigung stehen nicht schlecht. Denn nach Auffassung des Landgerichts München steht dem Nürnberger Justizopfer Schadenersatz zu. Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern“ habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter am 20.03.2019. Über die Höhe des Schadenersatzes sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien in einem schriftlichen Verfahren austauschen.

Rechtsaussschuss erörtert "Lex Mollath“

Rechtsaussschuss erörtert "Lex Mollath“

Die Zunahme von Einweisungen und der Unterbringungsdauer in Psychiatrien sowie die öffentliche Diskussion über Missstände, vor allem im Zusammenhang mit dem bundesweit bekannt gewordenen Fall Gustl Mollath, hat die Bundesregierung dazu gebracht, entsprechende gesetzliche Vorschriften anzupassen. Sieben Sachverständige haben am 16.02.2016 in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zu einem diesbezüglichen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/7244) Stellung genommen.

Mollath scheitert mit Revision gegen seinen Freispruch
BGH

Mollath scheitert mit Revision gegen seinen Freispruch

Ein Angeklagter kann gegen seine Freisprechung keine Revision einlegen, soweit er beanstandet, dass diese (nur) aus Rechtsgründen erfolgt ist. In einem solchen Fall liegt nicht die für eine Urteilsanfechtung erforderliche Beschwer vor. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.10.2015 entschieden und damit das Rechtsmittel im Fall Mollath verworfen (Az.: 1 StR 56/15).