LG Potsdam
Ein Graffiti-Tag hat einen szenetypischen Beweiswert für die Tatbegehung, vergleichbar mit einer individuellen Unterschrift
StGB §§ 303, 316; StPO § 203 1. Für die Beurteilung des hinreichenden Tatverdachts ist bei der vorläufigen Bewertung der Beweislage kein Raum für den Grundsatz in dubio pro reo. 2. Wenn zweifelhafte Tatfragen in der Hauptverhandlung geklärt werden und zu einer die Verurteilung tragenden tatsächlichen Grundlage führen können, ist auch bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung das Hauptverfahren zu eröffnen. LG Potsdam, Beschluss vom 02.06.2015 - 24 Qs 110/14, BeckRS 2015, 05793