Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Graffiti

Mehr Artikel zu diesem Tag

"Es geht den Sprayern um Fame"

"Es geht den Sprayern um Fame"

Berlin gilt als heimliche Hauptstadt des Graffiti in Europa. Und das aus gutem Grund, gehören doch die mal mehr, mal weniger künstlerisch anspruchsvollen Bilder zum Stadtbild wie das Brandenburger Tor, der Reichstag und die gelb-roten S-Bahnen. Doch an den Kunstwerken scheiden sich die Geister. Vor rund vier Jahren wurde deshalb bei den Berliner Ermittlungsbehörden eine spezielle Task Force gebildet, der Amtsanwältin Helene Wagner angehört. Ein Gespräch über Ermittlungen in einer ganz speziellen Szene.

Vorläufig keine Videoüberwachung in Dortmunder "Nazi-Kiez"

Vorläufig keine Videoüberwachung in Dortmunder "Nazi-Kiez"

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem Polizeipräsidium Dortmund mit am 08.05.2020 bekannt gegebenem Beschluss vorläufig untersagt, den Bereich der Emscherstraße in Dortmund-Dorstfeld durch Videokameras zu überwachen. Dieser Bereich gilt als der sogenannte "Nazi-Kiez". Die Richter hielten die dauerhafte Überwachung für unverhältnismäßig.

“Sprayer von Zürich“ muss für Flamingo-Graffiti auf Hauswänden zahlen
AG Düsseldorf

“Sprayer von Zürich“ muss für Flamingo-Graffiti auf Hauswänden zahlen

Harald Naegeli, der berühmte “Sprayer von Zürich, muss wegen seiner Flamingo-Graffiti an Düsseldorfer Hauswänden zahlen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat das gegen ihn wegen Sachbeschädigung geführte Strafverfahren am 02.04.2019 gegen Geldauflagen eingestellt.

Ein Graffiti-Tag hat einen szenetypischen Beweiswert für die Tatbegehung, vergleichbar mit einer individuellen Unterschrift
LG Potsdam

Ein Graffiti-Tag hat einen szenetypischen Beweiswert für die Tatbegehung, vergleichbar mit einer individuellen Unterschrift

StGB §§ 303, 316; StPO § 203 1. Für die Beurteilung des hinreichenden Tatverdachts ist bei der vorläufigen Bewertung der Beweislage kein Raum für den Grundsatz in dubio pro reo. 2. Wenn zweifelhafte Tatfragen in der Hauptverhandlung geklärt werden und zu einer die Verurteilung tragenden tatsächlichen Grundlage führen können, ist auch bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung das Hauptverfahren zu eröffnen. LG Potsdam, Beschluss vom 02.06.2015 - 24 Qs 110/14, BeckRS 2015, 05793