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Straftaten im Urlaub

Sechs Jahre Haft für Missbrauch von Kindern in Asien

Person hält einen Koffer in einer Flughafenhalle
Um seine Taten zu begehen, ist der Mann mehrmals nach Asien gereist © patawee / Adobe ST

Ein Mann aus Ludwigslust-Parchim hat in Asien mehrfach Mädchen missbraucht und das Ganze gefilmt. Bereits zu Prozessbeginn gestand er. Jetzt gibt es ein Urteil.

Für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Asien hat das LG Schwerin einen 72 Jahre alten Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim hatte seine Taten im Prozess gestanden. Er wurde in 13 Fällen schuldig gesprochen, wie der Vorsitzende Richter Armin Lessel verkündete. 

In den vielen Jahren als Richter am LG Schwerin sei es für ihn der erste Fall, bei dem die Übergriffe im Rahmen eines "Sextourismus" im Ausland stattgefunden hätten, sagte Lessel. Die Höhe der Strafe begründete er auch damit, dass der Senior nicht vorbestraft, schwer krank und mittlerweile in fortgeschrittenem Alter sei. "Er hat den größten Teil seines Lebens hinter sich."

Deal nach mehreren Asienreisen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2008 und 2012 in Asien mehrfach Mädchen im Alter von sieben bis zwölf Jahren missbrauchte. Er soll dort über unbekannte Hintermänner "in die Szene hineingeraten" sein. Seine Taten soll er fotografiert und gefilmt haben. Zudem soll er zwischen 2022 und 2025 kinder- und jugendpornografische Inhalte aus dem Internet heruntergeladen oder dies versucht haben.

Die Ermittlungsbehörden waren 2025 auf den heute 72-Jährigen aufmerksam geworden. Grund sei ein Hinweis einer US-Organisation im Zusammenhang mit der im Internet verwendeten IP-Adresse gewesen. Bei einer Durchsuchung hatte die Polizei Laptops und externe Festplatten mit Tausenden Dateien sichergestellt.

Zu Prozessbeginn vergangene Woche hatte sich der Mann zunächst nicht geäußert. Nach einem Rechtsgespräch beider Seiten hinter verschlossenen Türen einigten sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf einen Strafrahmen von fünf bis sieben Jahren im Falle eines Geständnisses. In einer vor Gericht verlesenen Erklärung räumte der Mann seine Taten schließlich ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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