Restaurantbesitzer muss nach Tod eines Gastes wegen erdnusshaltiger Speise ins Gefängnis

Zitiervorschlag
Restaurantbesitzer muss nach Tod eines Gastes wegen erdnusshaltiger Speise ins Gefängnis. beck-aktuell, 24.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175751)
Ein Restaurantbesitzer in Großbritannien ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, weil er statt Mandeln Erdnüsse in einem Gericht verwendet hat. Ein 38-jähriger Kunde war zuvor an einem allergischen Schock gestorben, obwohl er ausdrücklich ein Essen “ohne Nüsse“ bestellt hatte.
Gastwirt verwendete billiges Erdnusspulver
Das Gericht in Middlesbrough im Norden Englands befand den 53-jährigen Restaurantbesitzer am 24.05.2016 wegen fahrlässiger Tötung für schuldig. Um Geld zu sparen, habe der hoch verschuldete Besitzer mehrerer Restaurants ein Pulver auf Mandelbasis durch billigeres Erdnusspulver ersetzt. Er habe seinen Fehler auch nicht korrigiert, nachdem ein Kunde über gesundheitliche Beschwerden geklagt hatte – das war drei Wochen vor dem tödlichen Vorfall. Der Vorgang gilt in Großbritannien als Präzedenzfall.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Restaurantbesitzer muss nach Tod eines Gastes wegen erdnusshaltiger Speise ins Gefängnis. beck-aktuell, 24.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175751)



