BGH hebt Urteil im Nürburgringverfahren teilweise auf

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BGH hebt Urteil im Nürburgringverfahren teilweise auf . beck-aktuell, 11.05.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176316)
Das sogenannte Nürburgringverfahren um den früheren rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) geht weiter. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2015 hervor. Das Landgericht Koblenz hatte Deubel wegen Untreue in 14 Fällen und falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt; gegen zwei weitere Angeklagte – den ehemaligen Geschäftsführer der Nürburgring GmbH und den ehemaligen Leiter von deren Controlling-Abteilung – hatte es wegen mehrfacher Untreue auf Bewährungsstrafen erkannt. Der BGH hat auf die Revisionen dieser Angeklagten das Urteil jetzt teilweise aufgehoben und es im Übrigen bestätigt (Az.: 3 StR 17/15).
LG: Vor Untersuchungsausschuss bewusst wahrheitswidrig ausgesagt
Nach den vom LG getroffenen Feststellungen hielten das Land Rheinland-Pfalz 90% und der Landkreis Ahrweiler 10% der Nürburgring GmbH. Dieser oblag die Verwaltung der gleichnamigen Rennstrecke. Im Jahr 2007 begannen die Bauarbeiten zum Projekt "Nürburgring 2009", mit dem an der Rennstrecke ein Freizeit- und Geschäftszentrum errichtet werden sollte. Die angestrebte private Finanzierung des Projekts gestaltete sich allerdings schwierig. Um diese sicherzustellen, beteiligten sich die Angeklagten – der frühere Finanzminister insbesondere auch in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH – in unterschiedlicher Weise und in unterschiedlichem Umfang an dem Abschluss von Verträgen und veranlassten diverse Zahlungen der Nürburgring GmbH an Dritte, ohne dass dem in allen Fällen ein entsprechender wirtschaftlicher Vorteil der GmbH gegenüberstand. Dies erkannten die Angeklagten und nahmen entsprechende Vermögensschäden der Gesellschaft, die jeweils mindestens im fünfstelligen Bereich lagen, zumindest billigend in Kauf. Der frühere Finanzminister entschied darüber hinaus in mehreren Fällen, dass das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften in jeweiliger Millionenhöhe für die Kosten des Ausbaus der Hotel- und Gastronomieanlagen übernahm, obwohl eine hohe Wahrscheinlichkeit für den späteren Eintritt des Bürgschaftsfalles bestand. Vor dem vom Landtag des Landes Rheinland-Pfalz zu den Vorgängen um das Projekt "Nürburgring 2009" eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss sagte er später bewusst wahrheitswidrig aus.
BGH hebt gegen Deubel ergangenen Schuldspruch teilweise auf
Der BGH hat den gegen den früheren Finanzminister ergangenen Schuldspruch mit seiner Entscheidung teilweise aufgehoben, weil das LG in einigen Fällen den Eintritt eines Vermögensnachteils der Nürburgring GmbH beziehungsweise des Landes Rheinland-Pfalz nicht rechtsfehlerfrei begründet habe; dies betreffe insbesondere auch die Verurteilung wegen der Übernahme der Landesbürgschaften. Hinsichtlich der anderen beiden Revisionsführer hat der BGH das Urteil des LG jeweils in zwei Fällen aufgehoben und den früheren Geschäftsführer der Nürburgring GmbH in einem dieser Fälle freigesprochen. Mit Ausnahme dieses Teilfreispruchs bedarf die Sache nach Auffassung des BGH im Umfang der Aufhebungen neuer Verhandlung und Entscheidung durch eine andere Strafkammer des LG Koblenz. Im Übrigen sei das Urteil rechtskräftig.
- Redaktion beck-aktuell
- BGH
- Beschluss vom 26.11.2015
- 3 StR 17/15
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