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BGH bestätigt Verurteilung wegen Messerstecherei im Weilburger Amtsgericht

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Das Urteil im Verfahren um eine Messerstecherei im Weilburger Amtsgericht im Anschluss an eine Sorgerechtsverhandlung ist rechtskräftig. Mit Beschluss vom 19.05.2016 hat der Bundesgerichtshof die zuvor ergangene Entscheidung des Landgerichts Limburg an der Lahn bestätigt. Das Gericht hatte den 52-jährigen Angeklagten wegen zweifachen versuchten Totschlags in Tateinheit mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt (Az.: 2 StR 482/15).

Mann stach auf Schwiegersohn und dessen älteren Bruder ein

Nach den Feststellungen des LG (Az.: 5 Ks 3 Js 14339/14) kam es im Flur des AG Weilburg im Anschluss an die Sorgerechtsverhandlung zwischen der Tochter des Angeklagten und seinem Schwiegersohn sowie weiteren anwesenden Familienmitgliedern zu einem Streit. Im Zuge dieser Auseinandersetzung zog der Angeklagte ein Messer, das er unbemerkt in das Gerichtsgebäude mitgebracht hatte, und stach damit mehrfach auf seinen Schwiegersohn und dessen älteren Bruder ein. Diese erlitten erhebliche, einer der beiden lebensgefährliche Verletzungen.

Keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

Der Zweite Strafsenat des BGH hat jetzt die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

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