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AG Fulda

Verfahren gegen Schwimmbad-Spanner wegen Gesetzeslücke eingestellt

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Wegen einer Gesetzeslücke hat das Amtsgericht Fulda das Verfahren gegen einen geständigen Spanner eingestellt. Der 36 Jahre alte Mann räumte am 24.11.2015 ein, ein höchstens zehnjähriges Mädchen und einen kleinen Jungen am 27.02.2014 heimlich in der Umkleide eines Hallenbades in der Stadt in Hessen gefilmt zu haben. Für eine Verurteilung wäre nach der damaligen Gesetzeslage zwingend ein Strafantrag erforderlich gewesen. Die Eltern der aufgenommenen Kinder waren als Kläger aber nicht zu ermitteln.

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt

Andere Mädchen hatten Alarm geschlagen, als sie den Mann in der Sammelumkleidekabine für Damen entdeckten. Sie aber waren keine Opfer und konnten deshalb keine Anzeige erstatten. Folglich blieb der Angeklagte in dieser Sache straffrei, obwohl er einschlägig vorbestraft ist und ein Gutachter ihm bereits vor Jahren pädophile Neigungen bescheinigt hatte. Das Gericht verurteilte ihn allerdings wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss zu 1.100 Euro Geldstrafe.

Öffentliches Interesse reicht mittlerweile aus

Mittlerweile ist der Strafgesetzbuch-Paragraf zur Kinderpornografie verschärft worden, sodass das öffentliche Interesse ausreicht, um entsprechende Taten zu ahnden. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Gefängnis.