OLG Hamm
Staat muss bei lange andauerndem Maßregelvollzug aktiv dessen Beendigung ermöglichende Maßnahmen fördern
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Staat dazu zwingen, einem seit über 30 Jahren im geschlossenen Maßregelvollzug Untergebrachten Lockerungen in Form einer vorübergehenden beobachteten Beurlaubung zu gewähren und diese Lockerungen bei erfolgreicher Erprobung auszuweiten. Der Staat müsse so auf eine möglichst baldige Erledigung der Unterbringung oder ihre Aussetzung zur Bewährung hinwirken, bevor sie aufgrund ihrer langen Dauer mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht mehr zu vereinbaren sei (Beschluss vom 07.02.2017, Az.: 4 Ws 272/16, rechtskräftig, BeckRS 2017, 105078).