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340 Euro für falsches Parken

LG München bestätigt Abschlepp-Praxis

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die umstrittenen Abschlepp-Praktiken der bundesweit agierenden Firma Parkräume KG sind legal. Das Münchener Landgericht hat am 12.08.2015 den Chef des Unternehmens vom Vorwurf der versuchten und vollendeten Erpressung in 29 Fällen freigesprochen. Die Firma entfernt im Auftrag von Privatunternehmen auf deren Parkplätzen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und gibt sie an die Falschparker erst nach Zahlung von Beträgen von bis zu 340 Euro heraus.

Staatsanwaltschaft will Urteil anfechten

Für die Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der gewerbsmäßigen Erpressung. Die Anklagebehörde hatte deshalb drei Jahre Haft gefordert und will das Urteil anfechten.

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