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Tabaksteuererhöhung plötzlich in Kraft

Nur ein weiteres schlampiges Gesetz?

Zigaretten schauen aus offener Zigarettenpackung heraus
Rauchen soll eigentlich ab 2027 schrittweise teurer werden - oder doch bereits ab sofort? © Ulf / Adobe Stock

Ab 2027 sollten die Tabaksteuern steigen. Nun ist durch eine Panne im BMF das Änderungsgesetz schon heute in Kraft getreten. Die Tabakindustrie moniert Rechtsunsicherheit und eine "wochenlange Grauzone". Faktisch wie rechtlich ist da wenig dran.

Nach einem Fehler des Bundesfinanzministeriums ist eine gesetzliche Regelung, die zu deutlich höheren Zigarettenpreisen führen wird, aus Versehen schon am heutigen Mittwoch (21. Oktober 2026) in Kraft getreten. Im Bundesgesetzblatt war das Tabaksteuer-Gesetz am Dienstag veröffentlicht worden, der wie üblich letzte Artikel zum Inkrafttreten lautet "Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft" - also am Mittwoch.

Auf dpa-Nachfrage bestätigte das Bundesfinanzministerium (BMF) allerdings, dass die höheren Steuersätze eigentlich erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollten: "Es ist ein technischer Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen passiert."

Das Ministerium gibt an, bereits eine Berichtigung angestoßen zu haben, die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert, betont, es gelte die alte Rechtslage. Die Fabriken dürfen laut BMF trotz des Fehlers im Gesetz weiter liefern. Während die Tabakindustrie ihrem Unmut Luft macht, der kaum nur diesem peinlichen Patzer geschuldet sein dürfte, ist das Ganze rechtlich betrachtet keine große Sache. 

Tabaklobbyist: "Wochenlange Grauzone" 

Das nun in Kraft getretene Gesetz will die Steuern für Tabakherstellerinnen und -hersteller deutlich erhöhen. Aktuell können sie aber noch gar nicht mehr Steuern zahlen, weil die dafür nötigen Steuerzeichen nicht vorhanden sind. Vertreterinnen und Vertreter der Tabakbranche äußern Kritik. "Die Bundesregierung muss jetzt sehr schnell Rechtssicherheit für die Fortführung der Produktion herstellen", sagt Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse. Die schon jetzt in den Geschäften befindlichen Zigaretten könnten zwar noch abverkauft werden, diese Bestände wären aber in wenigen Wochen aufgebraucht.

Nach Lesart der Tabakbranche sind Steuersätze fällig, die der Gesetzgeber eigentlich erst ab dem Jahr 2030 vorgesehen hat. Dabei sollte es erst ab 2027 schrittweise bis 2030 nach oben gehen. Das Bundesfinanzministerium bekräftigte das Vorhaben, die Steuern erst ab Januar anheben zu wollen. Darüber sei auch die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert, entsprechend informiert worden, so ein Ministeriumssprecher.

"Solche Worte sind zwar schön und gut, aber das jetzt gültige Gesetz besagt etwas anderes", sagt Mücke. Es sei eine Gesetzesänderung nötig, die der Bundesrat frühestens in einem Monat abschließen und den Fehler beheben könne. "Wir begeben uns als Tabakbranche wochenlang in eine Grauzone, die von den Behörden toleriert werden soll." Mücke sagt zwar, dass die Tabakfirmen wohl weiterproduzieren werden. Er ist aber frustriert. "Nur weil das Ministerium bei der Gesetzgebung gepatzt hat, befinden wir uns in einer unzumutbaren Lage."

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Verfassungsrechtler: Einfach berichtigen

Dabei kann man schon bezweifeln, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gleichzeitig auch die Steuererhöhungen sofort wirken würden. Artikel 1 des Änderungsgesetzes listet für jede einzelne Tabakwarenart genau auf, ab wann die Steuererhöhung greift. Der erste dort ausdrücklich genannte Zeitraum beginnt am 1. Januar 2027. Man könnte gut argumentieren, dass selbst wenn das Gesetz heute in Kraft getreten ist, die ersten Steuererhöhungen dennoch erst ab dem 1. Januar 2027 greifen würden. Allerdings gibt es eine komplex anmutende vorangestellte Auffangnorm, die man mit viel Böswilligkeit so interpretieren könnte, dass der dort genannte Höchstsatz, der eigentlich erst ab Januar 2030 gelten soll, mangels Datumsangabe sofort gelten könnte. 

Auch die Zolldirektion will offenbar sichergehen. Sie erklärte in einer Mitteilung vom Mittwoch, die Inkrafttretensregelung enthalte eine offensichtliche Unrichtigkeit und stellte vor diesem Hintergrund klar: "Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die Steuersätze nach dem Tabaksteuergesetz in der Fassung vom 19. Oktober 2026 unverändert fort. Der neue Steuertarif gilt für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute für Tabakwaren – wie auch in der Gesetzesbegründung festgehalten – ab dem 1. Januar 2027 und für Zigaretten/Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak ab dem 1. März 2027", heißt es in der Mitteilung. 

Verfassungsrechtler Alexander Thiele sieht bei der Reparatur der Panne kein echtes Problem. Eine Gesetzesänderung brauche es nicht, um den Fehler wieder auszumerzen, meint der Professor für Staatstheorie von der BSP Business & Law School Berlin. Er verweist auf § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien. Die Vorschrift macht es möglich, "Druckfehler oder andere offenbare Unrichtigkeiten" auch nach der Verabschiedung von Gesetzen formlos zu berichtigen, indem das Ministerium schlicht die Schriftleitung des Bundesgesetzblatts informiert. 

Die Präsidentin oder der Präsident des Bundestags sowie des Bundesrats müssen in die Berichtigung einwilligen, das Bundeskanzleramt muss informiert werden. Möglicherweise braucht es zudem ein Einvernehmen des Bundespräsidialamts, das nach Absatz 3 der Vorschrift nötig wird, wenn die offensichtliche Unrichtigkeit bereits in der Druckvorlage, dem Korrekturabzug oder in der Urschrift enthalten war. Ein Blick in die Bundestags-Drucksache zum Änderungsgesetz zeigt nämlich, dass auch schon am 7. September 2026 sowohl im geplanten Gesetzeswortlaut als auch in der Begründung dazu das Inkrafttreten für den Tag nach der Verkündung vorgesehen war. 

Nur ein weiteres schlampiges Gesetz 

Wenn er überhaupt Auswirkungen hätte, dürfte der peinliche Patzer also schnell zu beseitigen sein. Für die Tabaklobby ist er indes ein willkommener Anlass zu Empörung. Aus Sicht von Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft ist in dem Gesetzgebungsverfahren von Beginn an der Wurm drin gewesen. Er erhebt einen mittlerweile seit einigen Jahren von vielen Verbänden und Interessenvertretern zu hörenden Vorwurf: Das Finanzministerium habe der Branche im Juni viel zu wenig Zeit gelassen, um auf den Gesetzentwurf zu reagieren und Stellung nehmen zu können. 

"Später haben das Finanzministerium und Gesundheitsministerium den Gesetzentwurf in einer Art Hinterzimmerpolitik noch verschärft", sagt der frühere FDP-Bundespolitiker Mücke. "Dieses Gesetzgebungsverfahren ist rechtlich angreifbar und einer parlamentarischen Demokratie wirklich unwürdig." Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie ärgert sich über den nach seinen Worten "Dilettantismus" des Ministeriums. 

Immerhin ist es dieses Mal Dilettantismus, der faktisch am Ende kaum Schaden anrichtet. Vom verheerenden Eindruck schlampiger, übereilter Gesetzesvorhaben und handwerklich schlecht gemachter Gesetze, der seit Jahren längst nicht nur das BMF verfolgt, einmal abgesehen.