Koalition beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Zitiervorschlag
Koalition beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung. beck-aktuell, 14.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177821)
Geringqualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose sollen einen verbesserten Zugang zu Instrumenten der beruflichen Weiterbildung erhalten. Wie der Pressedienst des Bundestages am 13.04.2016 berichtete, ist dies das Ziel eines Gesetzentwurfes (BT-Drs. 18/8042) der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG).
Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen
Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss sollen künftig zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben, Mathematik) erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist.
1.500 Euro Prämie für Abschlussprüfung
Zur Stärkung der Motivation sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten. Die Neuregelung ist befristet für Maßnahmen, die bis 31.12.2020 beginnen und wird dann evaluiert.
Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit werden möglich
Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die für jüngere Arbeitnehmer unter 45 Jahren bis Ende 2020 befristet ist, wird nach den Plänen der Bundesregierung weiter flexibilisiert. So sollen nunmehr auch berufliche Weiterbildungen bezuschusst werden können, die außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Arbeitnehmern in Transfergesellschaften, die von Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind, soll nach der Neuregelung ein schnellerer Zugang zu beruflicher Weiterbildung ermöglicht werden.
Verlängerung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Die Dauer von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, soll von sechs auf zwölf Wochen verlängert werden. Die Änderung gilt für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen.
Arbeitslosenversicherungsschutz soll aufrechterhalten werden können
Personen, die ihre Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld durch eine länger andauernde berufliche Weiterbildung unterbrechen, können nach dem Gesetzentwurf einen zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz auf dem Weg einer freiwilligen Weiterversicherung durch Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten. Außerdem soll eine bis Ende 2016 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte bis zum 31.07.2018 verlängert werden.
- Redaktion beck-aktuell
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Koalition beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung. beck-aktuell, 14.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177821)



